Beschlussvorlage - 12/067/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, das Projekt:

 

 

über den Klimaschutzmanager beim Amtsausschuss bis zum 08.09.2017 einzureichen. Damit einhergehend beschließt die Gemeindevertretung, ein Planungsbüro mit der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen für den Antrag zu beauftragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag hierfür zu erteilen.

Des Weiteren beschließt die Gemeindevertretung, falls der Amtsausschuss das Projekt auswählt, die Maßnahme innerhalb der nächsten 36 Monate umzusetzen und Haushaltsmittel in 2017 für die Planung und für die Umsetzung der Maßnahme in 2018/2019 einzuplanen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Im Rahmen der Förderung eines Klimaschutzmanagers durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit können das Amt Hohe Elbgeest und die Gemeinden eine Sonderförderung für eine „Ausgewählte Maßnahme“ beantragen. Diese Förderung sieht einen Zuschuss in Höhe von 50% (bis maximal 200.000 Euro) der förderfähigen Kosten vor.

 

Im Amt Hohe Elbgeest existieren auf Amtsebene aktuell keine förderfähigen Projekte.  Deshalb haben auf der Bürgermeister-Dienstversammlung am 24.04.2017 die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister empfohlen, dass eine Gemeinde für eine gemeindliche Maßnahme die Förderung über den Klimaschutzmanager des Amtes beantragen kann.

Bei mehreren Projekten entscheidet der Amtsausschuss, welches der Projekte aus den Gemeinden als ausgewählte Maßnahmen beim Bundesministerium angemeldet wird.

Der genaue Ablauf befindet sich in den Anlagen.

 

Sollte die Gemeinde beschließen, einen Antrag beim Amtsausschuss einzureichen, müssen unter anderen folgende Unterlagen bis zum 08.09.2017 von einem beauftragten Fachplaner erbracht werden:

-          Kostenschätzung nach DIN 276 (bis Ebene 3)

-          Nachweis der Treibhausgaseinsparung von 70%

-          Beschreibung der Maßnahme

-          Gesicherte Finanzierung des Gemeindeanteils

 

Die Maßnahme muss innerhalb von 36 Monaten nach der Bewilligung abgeschlossen sein.

Nicht möglich ist die Verteilung des Zuschusses auf mehrere Gemeinden oder mehrere Maßnahmen, der Neubau oder Ersatzbau und die Sanierung von Wohngebäuden.

Beispielhafte Maßnahmen wären:

-          Energetische Sanierung eines Nichtwohngebäudes

-          Nahwärmenetze in Verbindung mit Erneuerbaren Energien

-          Erneuerbare Energien auf Gebäuden (ausgenommen Photovoltaik)



 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja/Nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja/Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung:/Bemerkung:

 

planmäßig:

Ja/Nein

überplanmäßig:

Ja/Nein

außerplanmäßig:

Ja/Nein

 

 

Mehreinnahmen:

Ja/Nein

Minderausgaben:

Ja/Nein

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

 

 

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Anlagen

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