Beschlussvorlage - 12/089/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 c für das Gebiet: „Bismarckallee 22“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Es wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Hinweis: Das beigefügte Artenschutzgutachten ist seit dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 7 b „Bismarckallee 22“ unverändert geblieben. Vor der offiziellen Auslegung des Bebauungsplanes wird die neue Nummer des Bebauungsplanes in den Unterlagen aktualisiert.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Sachverhalt für die Neufassung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses ist in der Vorlage 12/088/2017 dargelegt.  

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein
Die Planungskosten werden vom Grundstückseigentümer getragen.

 

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Anlagen

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