Beschlussvorlage - 12/091/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB für die Modernisierung von zwei Reihenhäusern sowie dem Neubau eines Endreihenhauses auf den Grundstücken „Weidenstieg 20 und 22“ gemäß Bauantrag mit Mansarddächern.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB für die Modernisierung von zwei Reihenhäusern sowie dem Neubau eines Endreihenhauses auf den Grundstücken „Weidenstieg 20 und 22“ gemäß vorgestellten Alternativkonzept mit senkrechten Traufwänden und einem sehr flachgeneigten Satteldach.


Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Bauantrag für die Modernisierung von zwei Reihenhäusern sowie dem Neubau eines Endreihenhauses auf den Grundstücken „Weidenstieg 20 und 22“.

Das Bauvorhaben wurde bereits im Bauausschuss beraten und die Entscheidung auf den Bauausschuss am 05.07.2017 vertagt, siehe Vorlage 12/078/2017.

 

Der Bauherr wurde gebeten mit dem Plaungsbüro BSK ein alternatives Konzept abzustimmen, damit das konform mit den Festsetzungen des zukünftigen B-Planes Nr. 11 ist.

 

In der Sitzung muss sowohl ein Beschluss über die Variante mit den Mansarddächern als auch über das Alternativkonzept gefasst werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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