Beschlussvorlage - 12/092/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 35 BauGB zur Nutzungsänderung und Sanierung der Wohnhäuser für ein Beherberungsbetrieb auf den Grundstücken „Ödendorfer Weg 1-3“ in Friedrichsruh.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Antrag für die Nutzungsänderung und Sanierung der Wohnhäuser für ein Beherberungsbetrieb auf den Grundstücken „Ödendorfer Weg 1-3“ in Friedrichsruh.

Das Bauvorhaben ist nach § 35 BauGB zu beurteilen. Für die Nutzungsänderung liegt ein Bauvorbescheid vom März 2017 vor.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

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Anlagen

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