Beschlussvorlage - 12/095/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Bauvoranfrage Errichtung eines Wohnhauses
Waldstraße 12
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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05.07.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück „Waldstraße 12“.
Frage 1:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle definiert die hintere und die seitliche Grundstücksgrenze wie folgt: __________
Frage 2:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle stellt sein gemeindliches Einvernehmen für einen Befreiungsantrag zur Bebauung des rückwärtigen 5,0 m breiten Grundstücksstreifens mit zwei Carports in Aussicht.
Frage 3:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle stellt sein gemeindliches Einvernehmen bei einem Befreiuungsantrag für die Unterschreitung des Mindestabstandes des Hauptgebäudes von 5,0 m um ca. 4 cm in Aussicht.
Frage 4:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle stellt sein gemeindliches Einvernehmen bei einem Befreiungsantrag für die Überschreitung der GFZ um 5 % in Aussicht.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten für das Grundstück „Waldstraße 12“. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Oberförsterkoppel“.
Festgesetzt ist WR; 2 Vollgeschosse, GRZ 0,15, GFZ 0,2. Die rückwärtigen Grundstücksflächen sind in einem Abstand von mind. 5,0 m zur Grundstücksgrenze von Bebauung freizuhalten. Hauptgebäude benötigen einen Mindestabstand von 5,0 m zu den seitlichen Grundstücksgrenzen. Garagen, Stellplätze Carports und sonstige Nebenanlagen müssen einen Mindestabstand von 1,5 m von der Grundstücksgrenze einhalten.
Das Bauvorhaben wurde am 09.11.2016 und am 05.12.2016 im Bauausschuss bereits beraten (siehe Vorlage12/128/2016 und 12/128/2016-1). Ein positiver Vorbescheid vom Dezember 2016 ist vorhanden. Die Gemeinde hat der Errichtung von Flachdachanbauten im EG zugestimmt (siehe Lageplan Vorbescheid).
Im Rahmen der weiteren Planung sind zusätzliche Fragen aufgetreten, die der Bauherr mit der Bauvoranfrage klären möchte.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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561,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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610,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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257,1 kB
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