Beschlussvorlage - 12/088/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag Bauausschuss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung Aumühle den in der Sitzung der Gemeindevertretung am 18.05.2017 gefassten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 7 c „Bismarckallee 22“ aufzuheben.

 

Beschlussvorschlag Gemeindevertretung:
Gemeindevertretung Aumühle beschließt den in der Sitzung der Gemeindevertretung am 18.05.2017 gefassten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 7 c „Bismarckallee 22“ aufzuheben.

 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Ihm Rahmen der Diskussion zum Beschluss der Gemeindevertetung am 18.05.2017 sind sachliche Fehler entstanden, die der geplanten Bebauung entgegenstehen. Zusätzlich sind vom Grundstückseigentümer mehrere Punkte vorgetragen worden, die von dessen Vorstellungen und früheren Abstimmungen abweichen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein.

 

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