Beschlussvorlage - 12/088/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 7 c für das Gebiet: "Bismarckallee 22"
Aufhebung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses vom 18.05.2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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05.07.2017
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Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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13.07.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Bauausschuss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung Aumühle den in der Sitzung der Gemeindevertretung am 18.05.2017 gefassten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 7 c „Bismarckallee 22“ aufzuheben.
Beschlussvorschlag Gemeindevertretung:
Gemeindevertretung Aumühle beschließt den in der Sitzung der Gemeindevertretung am 18.05.2017 gefassten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 7 c „Bismarckallee 22“ aufzuheben.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Ihm Rahmen der Diskussion zum Beschluss der Gemeindevertetung am 18.05.2017 sind sachliche Fehler entstanden, die der geplanten Bebauung entgegenstehen. Zusätzlich sind vom Grundstückseigentümer mehrere Punkte vorgetragen worden, die von dessen Vorstellungen und früheren Abstimmungen abweichen.
