Beschlussvorlage - 12/077/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle beschließt:

 

a) die Jahresrechnung 2016 mit bereinigten Solleinnahmen und Sollausgaben

im Verwaltungshaushalt von5.780.114,77 Euro

im Vermögenshaushalt von1.670.634,83 Euro

insgesamt7.450.749,60 Euro

    wird festgestellt;

 

b) die Haushaltsüberschreitungen 2016

im Verwaltungshaushalt von137.827,10 Euro

im Vermögenshaushalt von  45.219,19 Euro

insgesamt183.046,29 Euro

    zu genehmigen.


Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Jahresrechnung 2016 belaufen sich (Anlage 1) die bereinigten Solleinnahmen und Sollausgaben

des Verwaltungshaushaltes auf5.780.114,77 Euro

des Vermögenshaushaltes auf1.670.634,83 Euro

insgesamt7.450.749,60 Euro.

 

Der darin enthaltene Überschuss nach § 39 Abs. 3 Satz 2 GemHVO beträgt 1.106.544,29 Euro und wurde vor Abschluss der allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

Die Haushaltsüberschreitungen 2016 betragen

im Verwaltungshaushalt137.827,10 Euro

im Vermögenshaushalt  45.219,19 Euro

insgesamt183.046,29 Euro.

 

Die Entwicklung der Rücklagen sowie der Haushaltsreste sind in der Anlage zum Jahresabschluss 2016 dargestellt.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Ja

 

gemäß Sollabschluss

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung:/Bemerkung:

 

planmäßig:

Ja/Nein

überplanmäßig:

Ja/Nein

außerplanmäßig:

Ja/Nein

 

 

Mehreinnahmen:

Ja/Nein

Minderausgaben:

Ja/Nein

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

 

 

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Anlagen

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