Beschlussvorlage - 12/098/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dem Antrag der ev. Kirchengemeinde stattzugeben und damit die Leitungskraft der ev. KiTa mit 22,5 Wochenstunden freistellen zu lassen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Dieser Tagesordnungspunkt erscheint derzeit nicht auf der Tagesordnung, weil der Antrag der ev. Kirchengemeinde (erst) am 28.07.2017 gestellt wurde.

 

Da die KiTa-Gebühren zum 01.08.2017 angepasst werden sollen, wäre eine Beratung in den gemeindlichen Gremien nach den Sommerferien ungünstig. Bei einer Beratung in den gemeindlichen Juli-Sitzungen könnten somit die damit verbundenen Kosten anteilig auf die Eltern umgelegt werden.

Darüber hinaus gibt es eine Berücksichtigung in den Kreiszuschüssen, da die nächste Berechnung zum 01.08.2017 vorgenommen wird.

 

Dem Finanzausschuss liegt ein Bericht mit zahlreichen Anlagen (Gegenüberstellungen der verschiedenen KiTas im Amtsgebiet) vor. Daraus können Sie u.a. die freigestellten Leitungsstunden entnehmen. Die ev. KiTa Aumühle hat für die Größe der Einrichtung auffällig wenig freigestellte Leitungsstunden im Vergleich mit anderen 3-gruppigen KiTas. Die Besonderheit mit zwei Standorten ist dabei noch gar nicht berücksichtigt.

 

Es gibt weder landes- noch kreisweit Regelungen zur Freistellung von Leitungsstunden. Eventuell wird es mit der im Koalitionsvertrag angekündigten Neufinanzierung der KiTa-Kosten geregelt werden. 

Üblich sind mind. 5 Stunden pro Gruppe; ab drei Gruppen werden in den meisten Einrichtungen die Leitungskräfte zu 100 % freigestellt.

 

Die ev. Kirchengemeinde beantragt nun die Genehmigung zur Freistellung von 22,5 Wochenstunden (entspricht 7,5 Std. pro Gruppe). Aus den oben erwähnten Anlagen (zur Vorlage Nr. 12/086/2017) lässt sich entnehmen, dass hier kein unangemessener Wunsch geäußert wird.

 

Die Leitungskraft  muss ihre Aufgabe zeitlich leisten können, damit der Betrieb der Einrichtung organisiert werden kann (Personalverantwortung, Budgetverantwortlichkeit, Koordinierung zwischen Eltern, Träger, Personal).

 

Das Amt HEG schlägt deshalb vor, dem Antrag der ev. Kirchengemeinde zu entsprechen.

 
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

 

 

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