Beschlussvorlage - 03/066/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Die Gemeindevertretung beschließt, die 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätte der Gemeinde Dassendorf entsprechend dem vorliegenden Entwurf zu erlassen.

Der Entwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 76 Abs. 2 GO hat die Gemeinde die Pflicht - vorrangig vor Steuern - Entgelte für ihre Leistungen, hier Kindertagesbetreuung, zu erheben.

 

Nach den Zuschussregelungen des Kreises dürfen die Elternbeiträge max. 40% der laufenden Betriebskosten nicht übersteigen; diese Höchstgrenze ist zeitlich befristet bis 2018.

 

Inhaltlich wird auf die zu diesem TOP vorliegende Vorkalkulation der Elterngebühren verwiesen.

 

Dennoch sollen kurze Hinweise erfolgen:

 

  • Die „zusätzlichen“ Kosten für die I-Plätze sind herausgerechnet worden. Gleichzeitig sind 20 Plätze zugrunde gelegt worden, um die fehlenden Gebühreneinnahmen korrekt darstellen und mit dem zuständigen Leistungsträger korrekt abrechnen zu können.
  • Die Kosten der hauswirtschaftlichen Kräfte sind anteilig mit 40 % dem Mittagessen zugeordnet worden.
  • Der zusätzliche Landeszuschuss für den Fachkraft-Kind-Schlüssel wurde bei der Berechnung der Elternbeiträge als Einnahme aufgeführt.
  • Es wird dabei weiterhin mit 38 % kalkuliert.

 

Dem Gremium liegen heute drei Modellrechnungen vor:

 

A.     Der Vorschlag des Amtes HEG geht davon aus, dass die Elternbeiträge für die Ü3-Plätze konstant bei 38,00 Euro je Betreuungsstunde bleiben, und nur die Elternbeiträge der U3-Plätze angepasst werden, um so in einem weiteren Schritt die vollständige Umstellung auf den Personalschlüssel voranzubringen.

B.     In der Alternative 1 wird ein Vorschlag aus der Elternschaft vorgestellt: die aktuelle Belastung für eine U3-Betreuung wird um das eingeführte „Krippengeld“ (100,00 Euro mtl.) erhöht; folgt die Gemeinde diesem Vorschlag, könnte der Elternbeitrag für einen Ü3-Platz um 1,00 Euro je Betreuungsstunde gesenkt werden;

 

C.    In der Alternative 2 wird der in der Alternative 1 beschriebene Elternvorschlag angewandt. Jedoch wird der Elternbeitrag für einen U3-Platz mit Stand KiTa-Jahr 2015/2016 um das „Krippengeld“ erhöht; folgt die Gemeinde diesem Vorschlag, erhöhen sich der Elternbeitrag für einen U3-Platz um mtl. 50,50 Euro und für eine Ü3- Betreuungsstunde um 1,00 Euro mtl.

 

Mit der Überprüfung des Essensgeldes wurde minimaler Anpassungsbedarf ermittelt:

 

Essensgeld U3 von 26,00 Euro auf 29,00 Euro

Essensgeld Ü3 von 58,00 Euro auf 57,00 Euro

 

Die zuständigen Fachausschüssen haben keine Empfehlung ausgesprochen, sondern das Amt HEG beauftragt, das im Ausschuss durch Eltern vorgetragene Berechnungsmodell im KiTa-Beirat vorzustellen.

 

Der Kindergartenbeirat hat in seiner Sitzung am 13.06.2017 über die drei Modelle beraten. Er favorisiert die Alternative 1 (Beitrag U3 ab 01.08.2017 mtl. 600,00 Euro (75,00 Euro pro Stunde); Ü3-Beitrag ab 01.08.2017 mtl. 37,00 Euro je Stunde).

 

Vergleich mit anderen Einrichtungen

Börnsen

ab 01.08.17

Hamwarde

ab 01.08.17

Kröpp.-F.

seit 01.02.17

Ev. KiTa Dassendorf

Seit 01.01.17

U3 - Platz je h

77,00 Euro

--,-- Euro

80,40 Euro

60,00 Euro

Zzgl. 2,00 Euro (Zuschuss der Kirchengemeinde)

Ü3 - Platz je h

37,00 Euro

37,60 Euro

40,80 Euro

36,50 Euro

Essen U3

43,50 Euro

--,-- Euro

48,00 Euro

78,00 Euro

Essen Ü3

54,40 Euro

62,30 Euro

42,00 Euro

78,00 Euro

 

In dem anliegenden Entwurf zur Satzungsänderung wurden die Beitragssätze aus dem in den Fachausschüssen diskutierten und im Kindergartenbeirat empfohlenen Vorschlag der Eltern (vgl. B) eingearbeitet.


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

 

 

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Anlagen

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