Beschlussvorlage - 03/067/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
L 314 Ortslage Dassendorf Ostseite
Oberflächenentwässerung Gartenweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst II,2 - Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Marco Haralambous
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Dassendorf
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Entscheidung
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18.07.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den Vorschlag von der Autobahn- und Straßenmeisterei Grande anzunehmen und die Unterhaltung des ca. 200 m Graben an der Ostseite der L 314 Ortslage Dassendorf zwischen Gartenweg und Vorfluter zu übernehmen.
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt mit der Autobahn- und Straßenmeisterei Grande eine Vereinbarung über die zukünftige Unterhaltung des ca. 200 m Grabens an der Ostseite der L 314 Ortslage Dassendorf zu treffen, damit die Gemeinde eine Einleitgenehmigung für die Oberflächenentwässerung des Gartenweges erhält.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Bei der Besichtigung der Gräben an der L 314, Ostseite, in Dassendorf ist der Autobahn- und Straßenmeisterei Grande aufgefallen, dass die Gräben ab der Einmündung „Gartenweg“ stark eingestaut sind.
Vor einigen Jahren wurden die Anlieger durch die ASM Grande aufgefordert, die Durchlässe in den Zufahrten zu ändern/erneuern, da diese z.T. nur einen DN 150- Rohr aufwiesen.
Des Weiteren sollten die unrechtmäßigt verrohrten Bereiche des Grabens wieder geöffnet werden.
Die Anlieger waren damit nicht einverstanden und erklärten, dass die Einleitung des Oberflächenwassers vom „Gartenweg“ ursächlich für das zusätzliche Wasser in dem Graben ist. Bei einer Forderung zur Umsetzung der Maßnahme würde man einen Anwalt bemühen und auch an die Gemeinde Dassendorf herantreten.
Im Zuge der Prüfungen durch die ASM Grande konnte nicht feststellen, dass der Gemeinde Dassendorf die Einleitung des Oberflächenwassers in den Straßenseitengraben genehmigt wurde.
Da der Einstau und zum Teil Überlauf des Grabens die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und auf Dauer der Fahrbahn schadet, möchte die ASM Grande in diesem Jahr die Anlieger zur Erneuerung der Durchlässe auf DN 300 etc. auffordern.
Von Seitens der ASM Grande wurde der Vorschlag gemacht, dass die Gemeinde eine Einleitgenehmigung für den Graben bekommt und eine Vereinbarung über die zukünftige Unterhaltung geschlossen wird, in der die Gemeinde die Unterhaltung übernimmt, da der Großteil des abzuleitenden Wassers von Gemeindeflächen stammt.
Die von der Gemeinde zu unterhaltende Grabenlänge beträgt ca. 200 m. Für die Verrohung sind die Grundstückseigentümer weiterhin verantwortlich.
Aus Sicht der Amtsverwaltung ist es für die Gemeinde eine wirtschaftliche Lösung den Vorschlag der ASM Grande anzunehmen, da das Oberflächenwasser vom Gartenweg nur mit aufwendigen Bautätigkeiten umgeleitet werden könnte.
Die jährlichen Kosten für die Unterhaltung des Grabens betragen ca. 400 Euro.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Ja |
Im Vermögenshaushalt: | Nein |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: | 03.01.69000.51000 |
voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung:/Bemerkung:
planmäßig: | Ja | überplanmäßig: | Ja/Nein | außerplanmäßig: | Ja/Nein | |||
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| € | € | |||||
Mehreinnahmen: | Ja/Nein | Minderausgaben: | Ja/Nein | |||||
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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