Beschlussvorlage - 03/069/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeinde Dassendorf hat vor 10 Jahren die Satzung über örtliche Bauvorschriften § 92 LBO – Gestaltungssatzung – erlassen.

 

Die Gestaltungssatzung beinhaltet, dass bei eingeschossigen Gebäuden die äußeren Wandhöhen im Dachgeschoss nur 1,00 m betragen dürfen. Ausnahmen sind Giebel und Erker.

Hausformen mit geraden Wänden über 1,00 m, welche die Eingeschossigkeit einhalten, sind danach nicht zulässig bzw. bedürfen im Einzelfall einer Ausnahmegenehmigung der Gemeinde Dassendorf.

 

In den letzten Jahren haben sich eingeschossige Hausformen mit geraden Außenwänden entwickelt gegenüber Hausformen mit Sattel- oder Walmdächern.

Es kommen oft Anfragen von Bauherren, die eine eingeschossige Hausform mit geraden Außenwänden bauen möchten.

 

Die Gemeinde Dassendorf sollte überprüfen, ob die Gestaltungssatzung in der bisherigen Form erhalten bleiben soll oder ob die Gestaltungssatzung mit einem Fachplaner überarbeitet und neu gefasst wird.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja/Nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja/Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. hrl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. hrl. Folgekosten:


 

Deckung:/Bemerkung:

 

planmäßig:

Ja/Nein

überplanmäßig:

Ja/Nein

außerplanmäßig:

Ja/Nein

 

 

Mehreinnahmen:

Ja/Nein

Minderausgaben:

Ja/Nein

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

 

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Anlagen

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