Beschlussvorlage - 12/138/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Aumühle (Straßenreinigungssatzung) ab dem 01.01.2018 in der vorliegenden Fassung zu erlassen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Aumühle vom 10.07.2009 ist letztmalig durch die 1. Nachtragssatzung vom 10.02.2012 geändert worden.

 

Bei der Überarbeitung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Aumühle wurde festgestellt, dass die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Aumühle auch wegen einer besseren Übersicht überarbeitet werden sollte.

Des Weiteren wurde die Verwaltung gebeten, die Straßenreinigungssatzung um eine Regelung zur Laubbeseitigung zu ergänzen, welches in § 3 Abs. 1 Straßenreinigungssatzung vorgenommen wurde.

 

Die Ursprungssatzung aus dem Jahr 2009 und die 1. Nachtragssatzung aus dem Jahr 2012 wurden daher, wie nachfolgend aufgeführt, zusammengefasst, bzw. wurden Änderungen eingefügt und im Entwurf gekennzeichnet:

 

§ 1aus der 1. Nachtragssatzung übernommen.

 

§ 2aus der 1. Nachtragssatzung übernommen

 

§ 3

Abs. 1 Änderung und Ergänzung

Abs. 2und 3aus der 1. Nachtragssatzung übernommen

Abs. 4 bis 7aus der Ursprungssatzung übernommen

 

§ 4aus der Ursprungssatzung übernommen

 

§ 5

Abs. 1 und 3aus der Ursprungssatzung übernommen

Abs. 2 Änderungen

 

§ 6aus der Ursprungssatzung übernommen

 

§ 7aus der Ursprungssatzung übernommen

 

§ 8aus der Ursprungssatzung übernommen

 

§ 9

Abs. 1 cÄnderung, sonst aus der Ursprungssatzung übernommen

Abs. 2Änderung, sonst aus der Ursprungssatzung übernommen

 

§ 10Änderung

 

Anlage 1 aus der 1. Nachtragssatzung übernommen

Anlage 2neu eingeführt


Der Entwurf der Straßenreinigungsgebührensatzung befindet sich noch in der Bearbeitung und wird nach Fertigstellung dem Finanzausschuss der Gemeinde Aumühle zur Beratung vorgelegt..

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
-keine-

 

Deckung:/Bemerkung:

-keine-

 

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Anlagen

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