Beschlussvorlage - 03/010/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung Kreuzhornweg, G1K134, zwischen Ecksweg und Meyersweg
hier: Beschluss zur Ermächtigung der Bürgermeisterin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst II,2 - Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Patrick Klammroth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Dassendorf
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Entscheidung
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08.04.2014
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die asphaltgebundene Deckschicht der Gemeindeverbindungsstraße Kreuzhornweg, G1K 134, zwischen den Gemeindestraße Ecksweg und Meyersweg incl. Wasserlauf und Hochbord zu sanieren.
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, maximal 63.000,00 Euro, und nach erfolgter Preisumfrage alle für die Sanierung der G1K 134 zwischen den Gemeindestraßen Ecksweg und Meyersweg notwendigen Aufträge zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindeverbindungsstraße Kreuzhornweg, G1K 134, weist zwischen den Gemeindestraße Ecksweg und Meyersweg eine desolate Deckschicht auf. Zudem sind in diesem Bereich zwei quer zur Fahrbahn verlaufende Absackungen.
Es ist geplant die desolate Deckschicht, sowie die beiden Absackungen zu sanieren.
Lt. Kostenschätzung von Herrn Weis entstehen Kosten in Höhe von rund 60.000,00 Euro. Im Haushalt stehen rund 75.000,00 Euro zur Verfügung.
Diese Maßnahme wird zum Teil vom Kreis mit FAG-Mitteln des Landes gefördert. Es werden jedoch ausschließlich die Arbeiten gefördert. welche direkt mit der Fahrbahn der G1K 134 im Zusammenhang stehen.
Folgendes wird nicht gefördert: - arbeiten am Wasserlauf, am Geh- & Radweg und Bordstein
- Ingenieurleistungen
Die Förderung beträgt maximal 30.000,00 Euro bzw. 70 % der förderfähigen Aufwendungen
Die im Beschlussvorschlag genannte maximale Auftragssumme geht von folgender Überlegung aus:
Im Haushalt der Gemeinde stehen auf der Ausgabenseite 75.000,00 Euro und auf der Einnahmenseite 42.000,00 Euro im Ansatz. Die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ist hier als maximale Auftragssumme vorgeschlagen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Nein |
Im Vermögenshaushalt: | Ja |
Einnahmen: | 30.000,00 € | Ausgaben: | 63.000,00 € |
Haushaltsstelle: | 03.02.6300.3620 | Haushaltsstelle: | 03.02.6300.9500 |
voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung:/Bemerkung:
planmäßig: | Ja | überplanmäßig: | Nein | außerplanmäßig: | Nein | |||
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| € | € | |||||
Mehreinnahmen: | Nein | Minderausgaben: | Nein | |||||
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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