Beschlussvorlage - 12/123/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss: Ausbau Eichhörnchenweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst II,2 - Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Jens Blume
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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31.08.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, nach erfolgten Ausschreibungsverfahren die Planung des Ausbaues der Straße Eichhörnchenweg und alle hierfür erforderlichen Leistungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von rd. 445.000,- € zu vergeben.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 02.08.2017 wurden im Rahmen einer Dienstbesprechung vom Bürgermeister und dem Vorsitzenden des Umweltausschutzes den teilnehmenden Vertretern des Amt die Prioritäten der Gemeinde Aumühle hinsichtlich Planung und Ausbau der Gemeindestraßen benannt (siehe Anlage 1: Protokoll über Dienstgespräch am 02.08.2017).
Zum Ausbau der Straße Eichhörnchenweg, als Maßnahme mit der höchsten Priorität, sind zunächst folgender Schritte erforderlich:
- Der Eichhörnchenweg liegt im Bereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Für die Bearbeitung des Bebauungsplanes ist die Erstellung einer Bebauungsplangrundlage durch ein Vermessungsbüro erforderlich. Diese Bebauungsplangrundlage soll gleichzeitig als Vermessungsgrundlage für den Ausbau der Straße Eichhörnchenweg dienen. Der Bauausschuss kann in seiner nächsten Sitzung den Beschluss für eine entsprechende Beauftragung fassen.
- Nach erfolgter Ausschreibung der Planungsleistungen für den Ausbau der Straße Eichhörnchenweg sind diese stufenweise, zunächst Leistungsphase 1 bis 4, an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
- Es sind Angebote für Baugrundgutachten mit Schadstoffuntersuchung einzuholen. Der wirtschaftlichste Bieter ist zu beauftragen.
- Im Bereich der Einmündung Eichhörnchenweg/Kuhkoppel ist Grunderwerb durchzuführen. Hiermit wird sich der Finanzausschuss in seiner nächsten Sitzung befassen.
- Für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ besteht kein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept; die Regenentwässerung im gesamten Bereich ist nicht geregelt. Ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept ist zu erstellen, mit der Wasserbehörde des Kreises abzustimmen und durch diese genehmigen zu lassen.
Für den Ausbau der Straße Eichhörnchenweg wurden im Haushalt des Haushaltsjahres 2017 keine Mittel eingestellt. Die Finanzierung erfolgt außerplanmäßig.
Die Kosten für den Ausbau der Straße Eichhörnchenweg werden im laufenden Haushaltsjahr über die Haushaltsmittel für den Ausbau der Ernst-Anton-Straße und für die Sanierung von Gemeindestraßen in Höhe von gesamt rd. 445.000,00 € gedeckt.
Aufträge, die im Zusammenhang mit dem Ausbau der Straße Eichhörnchenweg stehen, werden daher nur im Rahmen der für den Ausbau der Ernst-Anton-Straße und für die Sanierung von Gemeindestraßen im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel vergeben.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Nein |
Im Vermögenshaushalt: | Ja |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Zu den Ausgaben kann keine Aussage getroffen werden. Eine Kostenschätzung liegt der Gemeinde nicht vor. Diese wird im Zuge der Vorplanung der Maßnahme (Leistungsphase 2) erstellt.
Deckung:/Bemerkung:
planmäßig: | Ja/Nein | überplanmäßig: | Ja/Nein | außerplanmäßig: | Ja/Nein | |||
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| € | € | |||||
Mehreinnahmen: | Ja/Nein | Minderausgaben: | Ja/Nein | |||||
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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241,6 kB
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