Beschlussvorlage - 12/100/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Straßenreinigung vergaberechtlich auszuschreiben.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag nach durchgeführter Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Die Straßenreinigung in der Gemeinde Aumühle erfolgt aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung durch eine externe Firma.

Der Betreiber dieser Firma teilte mit Schreiben vom 23.06.2017 mit, dass er seine Tätigkeit einstellt und die Firma seit dem 01.06.2017 durch einen neuen Inhaber als GmbH weitergeführt wird.

 

Der Verwaltung liegt nun eine Eintrittsvereinbarung für die Gemeinde Aumühle vor. Mit dieser Eintrittsvereinbarung übernimmt die GmbH die Aufträge der bisherigen Firma zu den gleichen Konditionen.

 

Da die Beauftragung der bisherigen Firma bereits im Jahr 2008 erfolgte und sich die Reinigungskosten auf mittlerweile 40.000 € im Jahr belaufen, empfiehlt die Verwaltung, die Straßenreinigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt vergaberechtlich auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

Die Eintrittsvereinbarung sollte somit nur mit einer Befristung bis zum 31.03.2018 unterzeichnet werden.

 

Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 SHVgVO ist abweichend von § 2 Abs. 2 Satz 1 SHVgVO die beschränkte Ausschreibung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 VOL/A zulässig unterhalb eines geschätzten Auftragswertes von 100.000 Euro. Mit geschätzten jährlichen Reinigungskosten von 40.000 €, ausgeschrieben für 2 Jahre, wird der Rahmen für eine beschränkte Ausschreibung eingehalten.

Es ist daher beabsichtigt, mindestens drei Firmen zur Angebotsabgabe aufzufordern.


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

ca. 40.000 €

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

1.67500.54000

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


ca. 40.000 €

 

Deckung:/Bemerkung:

 

planmäßig:

Ja/Nein

überplanmäßig:

Ja/Nein

außerplanmäßig:

Ja/Nein

 

 

Mehreinnahmen:

Ja/Nein

Minderausgaben:

Ja/Nein

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

 

 

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