Beschlussvorlage - 12/126/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Kuhkoppel"
- Beauftragung des Stadtplanungsbüros
- Beauftragung eines Vermessungsbüros für
a) Erstellung einer Bebauungsplangrundlage
b) Erstellung der Unterlagen für den Ausbau des Eichhörnchenweges
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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05.09.2017
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Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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14.09.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Aumühle beauftragt dem Bürgermeister für die Erstellung der 1. Änd. und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ den Planungsauftrag an das Planungsbüro BSK gemäß dem Angebot vom 17.03.2017 zu vergeben.
Die Gemeinde Aumühle beauftragt dem Bürgermeister die Vermessungsarbeiten für die Erstellung einer Bebauungsplangrundlage für die 1. Änd. und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ zu vergeben.
Die Gemeinde Aumühle beauftragt dem Bürgermeister die Vermessungsarbeiten für den Ausbau des Eichhörnchenweges, welcher sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 befindet, mit zu vergeben.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 10.11.2016 beschlossen.
Im Protokoll des Bauausschusses vom 19.01.2017 ist aufgeführt, dass mit der Ausarbeitung der Planung das Büro BSK beauftragt werden soll. Aus diesem Grund wurde nur BSK zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Das Angebot ist der Vorlage beigefügt.
Durch die Starkregenereignisse im Sommer 2017 wurde deutlich, dass der Ausbau des Eichhörnchenweges nicht länger hinausgezögert werden sollte, da die Oberflächenentwässerung der Straße nicht geregelt ist. Die Planung hierfür soll zeitgleich mit der Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen: Ja
im Verwaltungshaushalt: | Ja |
Im Vermögenshaushalt: | Nein |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: 1 61000 65500 |
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voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung:/Bemerkung:
Für das Jahr 2017 wurden Planungskosten von 25.000 € für diesen B-Plan eingestellt.
planmäßig: | Ja | überplanmäßig: | Nein | außerplanmäßig: | Nein | |||
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| € | € | |||||
Mehreinnahmen: | Ja/Nein | Minderausgaben: | Ja/Nein | |||||
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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