Beschlussvorlage - 12/128/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Beschluss 1:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister für den Abbruch der Kfz-Werkstatt/Nebengebäude die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Billenkamp“ zu erteilen.


Beschluss 2:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle stellt für einen nachträglich gestellten Befreiungsantrag für die Überschreitung der GRZ 2 das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.


 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Bauantrag für die Errichtung von 4 Reihenhäusern mit 2 Vollgeschossen sowie einem Staffelgeschoss auf dem Grundstück „Große Straße 22“. Das bisherige Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten soll bestehen bleiben und die hinteren Gebäude für den Neubau abgebrochen werden.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 9 „Billenkamp“ sowie im Bereich der Erhaltungssatzung „Billenkamp“. Durch die Errichtung der langen Zufahrt und die Anlage von 12 Stellplätzen mit Rasengittersteinen wird die GRZ 2 nicht eingehalten. Zulässig wäre eine GRZ 2 von 0,6. Ein Befreiungsantrag für die Überschreitung der GRZ 2 wurde nicht gestellt.

 

Hinweis: Da das Bauvorhaben sich in einem qualifizierten B-Plan befindet, kann nicht über das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung des Wohngebäudes abgestimmt werden, sondern nur zu Abweichungs- und Befreiungsanträgen. Die Bauaufsicht wird auf die Überschreitung der GRZ 2 und dem fehlenden Lageplan der gemäß B-Plan anzupflanzenden Bäume hingewiesen.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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