Berichtsvorlage - 03/076/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 82 Abs. 1 Satz 5 der Gemeindeordnung (GO) hat die Bürgermeisterin ihrer Gemeindevertretung halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben Bericht zu erstatten.

 

Unerheblich sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach der Regelung § 4 in der Haushaltssatzung  in der Höhe, in der die Bürgermeisterin die Zustimmung zur Erteilung der Ausgaben im Einzelfall erteilen darf.

Nach der Haushaltssatzung der Gemeinde Dassendorf erteilt die Bürgermeisterin die Zustimmung bis zu einem Betrag in Höhe von 5.000,00 EUR im Einzelfall.

 

Ausgenommen von dieser Berichtspflicht sind diejenigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die durch Beschluss der Gemeindevertretung entstanden sind (sind vollständigkeitshalber und zur Kenntnis mit angeführt).

 

Die Aufstellung über die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie Erläuterungen hierzu ist der Anlage zu entnehmen.

 

Es ist kein Beschluss erforderlich.


 

 

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Anlagen

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