Beschlussvorlage - 12/127/2017-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Anzahl an Stellplätzen zu errichten: _____ Stellplätze.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Zwischen dem Grundstückseigentümer des Schwarzen Weges und der Gemeinde Aumühle gibt es eine mündliche Übereinkunft, dass die Zufahrt bis zur Grundschule durch ein Geh- und Fahrrecht geregelt werden soll. Damit ist die Zufahrtsregelung zur Stellplatzanlage geklärt und die Gemeinde muss für die Erschließung nicht eine eigene Zufahrt neben dem Schwarzen Weg errichten.

 

Für die weitere Planung ist jetzt eine Grundsatzentscheidung der Gemeinde über die gewünschte Anzahl an Stellplätzen auf der Rückseite der Schule notwendig. Zwischenzeitlich besteht ein politischer Konsens, die 21 Stellplätze vor der alten Turnhalle zu erhalten, weil die Ernst-Anton-Straße nicht mehr als „Spielstraße“ umgebaut werden soll. Da die Gemeinde 51 Stellplätze für die beiden Turnhallen gemäß der Baugenehmigungen nachweisen muss, werden im rückwärtigen Schulbereich noch mindestens 30 Stellplätze benötigt. In diesem Bereich sind bereits 11 Stellplätze für Lehrer vorhanden. Es sind also zusätzlich mindestens 19 Stellplätze zu errichten..

Diese Anzahl an Stellplätzen wird von einigen politischen Vertretern als nicht ausreichend angesehen, weil die Vergangenheit gezeigt hat, dass bei Sportveranstaltungen am Wochenende deutlich mehr Stellplätze benötigt werden.

 

Die bisherige Variante die 19 Stellplätze hauptsächlich auf der Seite der Zufahrt vom Schwarzen Weg bis zum Spielplatz zu errichten, ist nicht möglich, weil die Untere Denkmalschutzbehörde aus Gründen des Umgebungsschutzbereiches den Erhalt einer größeren Baumgruppe neben dem Spielplatz fordert, damit die Baumkulisse für die Schule erhalten bleibt. Damit muss die Anordnung der Stellplätze komplett neu geplant werden. Die zu erhaltenden Bäume sind in der Planzeichnung eingetragen.

 

Für die weitere Planung ist die Angabe der Anzahl der gewünschten Stellplätze durch die Gemeinde in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung notwendig. Erst dann kann das Planungsbüro wieder tätig werden und zwei Varianten ausarbeiten. Anschließend muss der Lärmgutachter beauftragt werden, eine schalltechnische Untersuchung dieser Varianten vorzunehmen, um zu beurteilen, ob Lärmschutzmaßnahmen für die Grundstücke „Bürgerstraße 2 und 4“ notwendig sind. Weiterhin sind dann Gespräche mit den betroffenen Grundstückseigentümern notwendig. Eine weitere Verzögerung würde dazu führen, dass der Bebauungsplan Nr. 11a wieder nicht bis Anfang Februar 2018 rechtskräftig ist. Die Bäume können dann nicht gefällt werden und mit dem Bau der Stellplatzanlage und der Errichtung des Pfadpfinderhauses kann dann frühestens Mitte Oktober 2018 begonnen werden. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein
 

 

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Anlagen

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