Beschlussvorlage - 12/116/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausstattung sanierter Wohnungen
hier: bei Neuvermietung Ausstattung mit Designböden/Vinylböden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst II,2 - Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Maike Ploog
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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14.09.2017
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt, dass zukünftig der Verwalter in allen gemeindeeigenen Mietwohnungen - im Falle der Sanierung und vor einer Neuvermietung - grundsätzlich Designböden/Vinylböden verlegen lässt.
Die Kosten übernimmt die Gemeinde.
Der Preis für Material und Arbeit darf dabei insgesamt 50,00 €/m² (inkl. Mwst, Vorarbeiten, Fußleisten, Übergangsschienen) nicht überschreiten.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die ca. 140 gemeindeeigenen Wohnungen werden von der Fa. Theodor Schöne verwaltet.
Zur Vermietung werden die freien Wohnungen über die Verwalterfirma öffentlich angeboten.
Gängige Praxis bei vermieteten Wohnungen war bisher, dass Mieter einer freien Wohnung bei Unterzeichnung des Mietvertrages entscheiden konnten, welcher Bodenbelag gewünscht wurde.
Die Gemeinde hat dann über die Fa. Schöne bei den Materialkosten einen Zuschuss in Höhe von 15,00 € pro m² an den Mieter gezahlt.
Alles was darüber hinausging einschließlich der Verlegekosten, sofern sie entstanden, mussten vom Mieter selbst gezahlt werden.
Diese Praxis wurde in der Sitzung des Sozial- und Liegenschaftsausschusses am 25.01.2017 beanstandet.
Es wurde in der Einwohnerfragestunde die Auffassung vertreten, dass das Verlegen des Bodenbelages in den Mietwohnungen (Materialkosten einschließlich Verlegekosten) Sache des Vermieters sei.
Der Sozial- und Liegenschaftsausschuss hat am 18. Juli 2017 darüber beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung, dass die Gemeinde die Kosten für die Sanierung der gemeindeeigenen Mietwohnungen mit sog. Designböden/Vinylböden sowie die Kosten für die Verlegung übernimmt.
Diese Maßnahme gehört heutzutage zur Standardausstattung. Empfänger von Grundsicherungsleistungen können diese Kosten in der Regel nicht bezahlen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Ja |
Im Vermögenshaushalt: | Nein |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: | 12.1.88000.50000 |
voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung:/Bemerkung:
Es ist nicht abzusehen, welche Kosten hier jährlich entstehen werden. Es kann nicht geplant werden, wann wer auszieht und ob der Boden saniert werden muss.
Bei einer 60 m² Wohnung könnten hier Kosten bis 3.000,00 Euro entstehen.
Der Haushaltsansatz in Höhe von 100.000,00 Euro wurde mit der II. Quartalsabrechnung des Verwalters bis 30. Juni 2017, bereits in Höhe von 15.000,00 Euro überschritten.
planmäßig: | Ja/Nein | überplanmäßig: | Ja/Nein | außerplanmäßig: | Ja/Nein | |||
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| € | € | |||||
Mehreinnahmen: | Ja/Nein | Minderausgaben: | Ja/Nein | |||||
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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