Beschlussvorlage - 03/077/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Fällen einer Stieleiche sowie der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes
Nr. 18 bezüglich der „Pflanz- und Erhaltungsgebote (TEIL B – TEXT Ziffer 3.00)“ auf dem Grundstück „Bussardweg 10/12“, zu erteilen. Eine Ersatzpflanzung (Steileiche) im Verhältnis 1:1 mit einem Stammumfang von 18 – 20 cm soll auf dem Grundstück „Bussardweg 10/12“, wenn möglich, auf dem zu erhaltenden Knick, erfolgen. Sollte dies aufgrund des Pilzbefalles nicht möglich sein, ist die Stieleiche an einer anderen Stelle auf dem Grundstück anzupflanzen.

 

 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Es wird ein Antrag auf Fällung einer Stieleiche auf dem Grundstück „Bussardweg 10/12“ gestellt.

 

Das Grundstück liegt im Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 18
der Gemeinde Dassendorf.


Die Stieleiche befindet sich im Bereich des zu erhaltenden Knicks als sogenannter Überhalter auf der westlichen Grundstücksseite.

 

Hierzu wird eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 18
bezüglich der „Pflanz- und Erhaltungsgebote“ (TEIL B – TEXT Ziffer 3.00)“ beantragt.

 

Ein Baumgutachten ist beigefügt.

 

 

Bemerkung:

 

Lt. Bebauungsplan Nr. 18 (Ziffer 3.00) sind Überhälter (z.B. Knickeichen) im Abstand von ca. 50 m zu erhalten. Es wird vorgeschlagen, dass eine Ersatzpflanzung (Steileiche) im Verhältnis 1:1  mit einem Stammumfang von 18 – 20 cm, auf dem Grundstück „Bussardweg 10/12“, wenn möglich, auf dem Kick zu pflanzen ist. Sollte aufgrund des Pilzbefalles eine Ersatzpflanzung auf dem Knick nicht möglich sein, ist die Steileiche an einer anderen Stelle auf dem Grundstück anzupflanzen.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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