Beschlussvorlage - 12/129/2017
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Anbau einer Terrassenüberdachung mit Seitenelement
Lindenstraße 1
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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11.10.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Seitemelement für das Grundstück „Lindenstraße 1“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Seitemelement für das Grundstück „Lindenstraße 1“ zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird ein Bauantrag für die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Seitenelement auf dem Grundstück „Lindenstraße 1“.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Oberförsterkoppel“. Festgesetzt ist folgendes: WR, 2 Vollgeschosse, GRZ 0,15 und GFZ 0,2, Mindestgrundstücksgröße 1.100 m² sowie im Teil B, I, Ziffer 3.2 Hauptgebäude benötigen einen Mindestabstand von 5,0 m zu den seitlichen Grundstücksgrenzen und I, Ziffer 3.1 der rückwärtige Grundstücksbereich ist in einem Abstand von 5,0 m von Bebauung freizuhalten.
Gemäß der Baugenehmigung des Wohnhauses von 1972 hat das Bestandsgebäude an der südwestlichen Hausecke einen Abstand von ca. 4,40 m zur seitlichen Grundstücksgrenze. Die Terrassenüberdachung ist gemäß Lageplan um ca. 0,45 cm eingerückt, sodass der Abstand von 5,0 m wahrscheinlich eingehalten wird.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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504,6 kB
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