Beschlussvorlage - 12/132/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, für den Abbruch des Wohnhauses auf dem Grundstück „Bismarckallee 24“ die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Alte Hege“ zu erteilen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Für den Abriss des Wohnhauses auf dem Grundstück „Bismarckallee 24“ wird ein Antrag auf Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Alte Hege“ gestellt. Der Abbruch von Wohngebäuden der Gebäudeklasse 1 und 3 sind gemäß § 63 Abs. 3 Nr. 2 LBO verfahrensfrei.
 

Der Antragsteller sollte im Rahmen dem Genehmigungsschreiben einen Hinweis erhalten, dass er, falls er das Wohnhaus vor der Erteilung einer neuen Baugenehmigung abbrechen möchte, sich mit der Bauaufsicht in Verbindung setzen sollte. Er müsste klären, ob sich ein Wohnhaus noch nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügt, weil dann auf der Länge von ca. 130 m kein Wohnhaus mehr vorhanden ist.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

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Anlagen

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