Beschlussvorlage - 12/134/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur 1. Verlängerung der Bauvoranfrage für den Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück „Emil-Specht-Allee 22“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für die 1. Verlängerung der Bauvoranfrage für den Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück „Emil-Specht-Allee 22“ zu erteilen.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für ein rückwärtig angebautes Technikgebäude auf dem Grundstück „Emil-Specht-Allee 22“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ zur Bauvoranfrage für ein rückwärtig angebautes Technikgebäude auf dem Grundstück „Emil-Specht-Allee 22“ zu erteilen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Antrag auf die 1. Verlängerung des Vorbescheides für den Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück „Emil-Specht-Allee 22“. Gegen den negativen Bauvorbescheid vom 27.11.2014 wurde Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch ist noch immer nicht abschließend beschieden, sodass eine Verlängerung der Bauvoranfrage notwendig ist. Problem bei der Bauvoranfrage ist die Klärung, ob die Technikräume der Telekom bei der Berechnung der GFZ berücksichtigt werden müssen. Die Gemeinde Aumühle hat damals eine positive Stellungnahme für das Bauvorhaben angegeben.

 

Der Grundstückseigentümer stellt jetzt eine ergänzende Bauvoranfrage mit einem alternativen Lösungsansatz, um den Fortbestand der Infrastruktureinrichtung der Ortsvermittlungsstelle in Aumühle am Netzknotenpunkt der Emil-Specht-Allee 22 zu ermöglichen. Geplant ist ein rückwärtig angebautes Technikgebäude.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein
 

 

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Anlagen

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