Beschlussvorlage - 12/133/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Genehmigung nach der Erhaltungssatzung für die Errichtung einer Toranlage
Oberförsterkoppel 1
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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11.10.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für die Errichtung einer Toranlage auf dem Grundstück „Oberförsterkoppel 1“ zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird ein Antrag für die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für die Errichtung einer Toranlage auf dem Grundstück „Oberförsterkoppel 1“. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Oberförsterkoppel“.
Im Teil B bei den örtlichen Bauvorschriften ist unter Ziffer 2.2 aufgeführt, dass
Zäune max. eine Höhe von 1,50 m haben dürfen. Diese Vorgabe wird erfüllt. Allerdings ist bei Ziffer 2.1 aufgeführt, dass zwischen der Straßenbegrenzungslinie und vorderer Gebäudeflucht sowie in einem 5 m breiten Streifen parallel zu den Grundstücksgrenzen Flechtzäune, Bretterzäune, Sichtschutzwände sowie Lärmschutzeinrichtungen in
jeglicher Art unzulässig sind. Die Toranlage soll aus blickdichtem Metall errichtet werden.
Der Sachverhalt wurde mit der Bauaufsicht erörtert. Bei dem Tor handelt es sich um eine bewegliche Anlage, die auch immer wieder offen steht, sodass sie nach der Rechtssprechung nicht als Sichtschutzzaun angesehen wird. Eine Überprüfung der Situation vor Ort, hat ergeben, dass die übrige Einfriedung des Grundstückes entlang der Straße nicht blickdicht ausgeführt ist. Das Ziel des Bebauungsplanes, die Erhaltung der Sichtbeziehung zu den Vorderfronten des Wohngebäudes, bleibt erhalten. Das Grundstück auf der gegenüberliegenden Seite hat ebenfalls eine blickdichte Toranlage, allerdings nur mit einer Höhe von ca. 1,0 m.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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700 kB
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