Beschlussvorlage - 12/136/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für den Verzicht der Ersatzpflanzung von 8 Bäumen auf dem Grundstück „Eichenweg 1a“.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Befreiungsantrag auf Verzicht der Ersatzpflanzung von 8 Bäumen für das Grundstück „Eichenweg 1a“. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Gemäß dem B-Plan ist für die Fällung eines geschützen Baumes eine Ersatzpfanzung von 2 Bäumen vorzunehmen.

 

Im Februar 2016 hatte der Bauausschuss dem Befreiungsantrag für die Fällung von 3 Bäumen nicht zugestimmt, weil das vorgelegte Gutachten als zu vage angesehen worden ist. Im Herbst/Winter 2016 hat das Ordnungsamt aus Gründen der Gefahrenabwehr die Genehmigung für die Fällung von 3 Bäumen erteilt. Die Fällung eines weiteren Baumes muss das Ordnungsamt vorher genehmigt haben.

Der Antragsteller begründet seinen Antrag mit dem bereits vorhandenen Baumbestand auf dem Grundstück und dem Baumbestand auf den umliegenden Grundstücken, siehe Lageplan.

Das Angebot für eine Ersatzpflanzung auf einem anderen Grundstück oder die Spende für ein soziales oder ökologisches Projekt ist gemäß dem Bebauungsplan nicht vorgesehen und kann daher seitens der Gemeinde nicht gefordert werden.

 

Das vom Antragsteller beigefügte Schreiben vom 05.12.2016 ist sowohl dem Ordnungsamt als auch dem FD Planen und Bauen nicht bekannt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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