Beschlussvorlage - 12/106/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenfrontmeterberechnung zur Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Aumühle
-Auftragsvergabe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst II,2 - Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Katrin Haralambous
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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07.09.2017
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Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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14.09.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle beschließt
die Verwaltung zu beauftragen zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Anpassung und Aktualisierung der Straßenfrontmeter für die Straßenreinigungsgebühren vergaberechtlich auszuschreiben.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag nach durchgeführter Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Anbieter zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 13.07.2017 hat die Gemeindevertretung Aumühle den Frontmetermaßstab als Bemessungsgrundlage für die Straßenreinigungsgebühr festgelegt.
Die rechtliche Grundlage zur Ermittlung der insgesamt in der Gemeinde zu berechnenden Frontmeter ist damit verlässlich gegeben und die bisherige Kalkulation ist hierauf hin anzupassen.
Die Verwaltung empfiehlt die Berechnungsanpassung vergaberechtlich auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 SHVgVO ist abweichend von § 2 Abs. 2 Satz 1 SHVgVO die beschränkte Ausschreibung gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 VOL/A zulässig unterhalb eines geschätzten Auftragswertes von 100.000 €. Mit geschätzten Kosten von 5.000 € wird der Rahmen für eine beschränkte Ausschreibung eingehalten.
Es ist daher beabsichtigt, mindestens drei Firmen zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Ja |
Im Vermögenshaushalt: | Nein |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | ca. 5.000,00 € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: | 1.67500.54000 |
voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung:/Bemerkung:
planmäßig: | Ja/Nein | überplanmäßig: | Ja/Nein | außerplanmäßig: | Ja/Nein | |||
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| € | € | |||||
Mehreinnahmen: | Ja/Nein | Minderausgaben: | Ja/Nein | |||||
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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