Beschlussvorlage - 12/141/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag Bauausschuss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung, die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und den Satzungsbeschluss für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Billenkamp" für das Gebiet: "Bergstraße 9 (Feuerwehr/Bauhof/Wasserwerk)" zu fassen.

 

Beschlussvorschlag Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung Aumühle hat die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Billenkamp" für das Gebiet: "Bergstraße 9 (Feuerwehr/Bauhof/Wasserwerk)" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzten.

 

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchen beschließt die Gemeindevertretung die 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Billenkamp" für das Gebiet: "Bergstraße 9 (Feuerwehr/Bauhof/Wasserwerk)", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.aumuehle.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Aufstellungsbeschluss und der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplan Nr. wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 18.05.2017 gefasst. Der Plan hat in der Zeit vom 03.08.2017 bis zum 04.09.2017 öffentlich ausgelegen.
 

Die öffentliche Auslegung muss leider wiederholt werden, weil die Anfrage aufgrund der BauGB-Novelle an die Landesplanung bezüglich der Notwendigkeit der Veränderung der Bekanntmachung erst einige Wochen nach der Bekanntmachung über den Kreis beantwortet worden ist.

 

Die Frist für die öffentliche Auslegung der Planunterlagen endet am 27.10.2017. Da bei der vorherigen Auslegung keine Stellungnahmen von Privatpersonen eingegangen sind, wird der Eingang einer neuen Stellungnahme als unwahrscheinlich eingeschätzt. Der Beschluss dient als Vorbereitung für die Gemeindevertretung am 09.11.2017 und kann notfalls um Abwägungen ergänzt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein
 

 

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Anlagen

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