Beschlussvorlage - 03/087/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Private Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Grundstück: Dassendorf, Am Holunderbusch
Neubau Mehrfamilienwohnhaus mit 6 WE
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Inga Birkholz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
|
Entscheidung
|
|
|
|
07.11.2017
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Es wird eine Anfrage an die Gemeinde Dassendorf auf Neubau eines Mehrfamilienhauses (6 WE) auf dem Grundstück „Am Holunderbusch“ gestellt. Es werden 3 Varianten (Ansichten 01 bis 03) vorgestellt.
Das Grundstück liegt im Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 27 –
1. Änderung der Gemeinde Dassendorf.
Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde Dassendorf vom 23.05.2007.
Variante Ansicht 01
Für diese Variante wäre eine Abweichung von der im Bebauungsplan festgesetzten Dachneigung von 25° - 45° bezüglich der Dachterrassen (Flachdach) erforderlich.
Des Weiteren wird hierfür eine Abweichung von der Gestaltungssatzung der Gemeinde Dassendorf benötigt. Es ist eine Außenwandhöhe im Dachgeschoß von ca. 2,80 m vorgesehen. Dies entspricht einer Abweichung in Höhe von ca. 1,80 m.
Bei dieser Variante liegt eine Firsthöhe von 11,15 m vor.
Variante Ansicht 02
Für diese Variante wäre eine Abweichung von der im Bebauungsplan festgesetzten Dachneigung von 25° - 45° bezüglich der Dachterrassen (Flachdach) erforderlich.
Eine Abweichung von der Gestaltungssatzung der Gemeinde Dassendorf wird hier nicht benötigt.
Bei dieser Variante liegt eine Firsthöhe von 12,80 m vor.
Variante Ansicht 03
Für diese Variante wäre eine Abweichung von der im Bebauungsplan festgesetzten Dachneigung von 25° - 45° bezüglich der Dachterrassen (Flachdach) erforderlich.
Eine Abweichung von der Gestaltungssatzung der Gemeinde Dassendorf wird hier nicht
benötigt.
Bei dieser Variante liegt eine Firsthöhe von 11,20 m vor.
.
