Beschlussvorlage - 03/087/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Der Planungsausschuss ……

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Es wird eine Anfrage an die Gemeinde Dassendorf auf Neubau eines Mehrfamilienhauses (6 WE) auf dem Grundstück Am Holunderbusch“ gestellt. Es werden 3 Varianten (Ansichten 01 bis 03) vorgestellt.

 

Das Grundstück liegt im Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 27 –
1. Änderung der Gemeinde Dassendorf.

Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde Dassendorf vom 23.05.2007.

 

 

Variante Ansicht 01

Für diese Variante wäre eine Abweichung von der im Bebauungsplan festgesetzten Dachneigung von 25° - 45° bezüglich der Dachterrassen (Flachdach) erforderlich.

Des Weiteren wird hierfür eine Abweichung von der Gestaltungssatzung der Gemeinde Dassendorf benötigt. Es ist eine Außenwandhöhe im Dachgeschoß von ca. 2,80 m vorgesehen. Dies entspricht einer Abweichung in Höhe von ca. 1,80 m.

Bei dieser Variante liegt eine Firsthöhe von 11,15 m vor.

 

 

Variante Ansicht 02

Für diese Variante wäre eine Abweichung von der im Bebauungsplan festgesetzten Dachneigung von 25° - 45° bezüglich der Dachterrassen (Flachdach) erforderlich.

Eine Abweichung von der Gestaltungssatzung der Gemeinde Dassendorf wird hier nicht benötigt.

Bei dieser Variante liegt eine Firsthöhe von 12,80 m vor.

 

 

Variante Ansicht 03

Für diese Variante wäre eine Abweichung von der im Bebauungsplan festgesetzten Dachneigung von 25° - 45° bezüglich der Dachterrassen (Flachdach) erforderlich. 

Eine Abweichung von der Gestaltungssatzung der Gemeinde Dassendorf wird hier nicht

benötigt.

Bei dieser Variante liegt eine Firsthöhe von 11,20 m vor.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

 

 

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