Beschlussvorlage - 12/143/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Der Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung:

 

Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt ergänzend zum Grundsatzbeschluss vom 13.07.2017 (TOP 12):

 

Zur Inbetriebnahme der Buslinien zu den weiterführenden Schulen wird die Gemeinde die Bodenschwellen in der Sachsenwaldstraße und Börnsener Straße umbauen. Dabei ist das Höhenniveau so abzusenken, dass ein Passieren der Busse ohne Aufsetzen erfolgen kann. An der Haltestelle Große Straße ist eine Zickzackmarkierung zu veranlassen. Jede Haltestelle wird mit einem Abfallbehälter ausgestattet, sofern noch nicht vorhanden.

 

Das Amt HEG wird beauftragt, die Maßnahmen rechtzeitig zum voraussichtlichen Beginn des Linienverkehrs (08.01.2018) ausführen zu lassen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Kreis Hzgt. Lauenburg den im Entwurf vorliegenden Vertrag abzuschließen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Inhaltlich wird auf die anliegenden Protokolle zu den drei Ortsbereisungen sowie den Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung vom 13.07.2017 (TOP 12) verwiesen.

 

Aufgrund des Grundsatzbeschlusses der Gemeinde Aumühle hat sich die Linienführung verändert (vgl. Seiten 14 f. zum Ortsprotokoll).

 

Durch die Gemeinde sind bauliche Maßnahmen zu veranlassen (Umbau der Bodenschwellen in der Sachsenwaldstraße und Börnsener Straße). Hierzu ist heute eine Beschlussfassung erforderlich, um die Auftragsvergaben und Durchführungen zu organisieren.

Durch die Gemeinde

 

Gleichzeitig sind der Abschluss des Vertrages mit dem Kreis Hzgt. Lauenburg zur Finanzierung (pro Gemeinde jährlich 10.000 Euro) und die Bereitstellung der Haushaltsmittel für die Baumaßnahmen, Fahrbahnmarkierungen zu den im Protokoll benannten verkehrsrechtlichen Anordnungen sowie dem Vertragsentgelt zu beschließen.

 

Einmalige Kosten:

HH-Stelle: 12.1.63000.51000 bei Alternative 3

Umbau der Baumaßnahmen: ca. 3.000 Euro netto je Bodenschwelle (ca. 14.000 Euro brutto summiert für alle vier Bodenschwellen) für die günstigste Variante

Abfallbehälter je Haltestelle: ca. 400 pro Stück

Zickzackmarkierung Haltestelle 15 (Bahnhof): ca. 500 Euro

 

HH-Stelle: 12.2.63000.96000 bei Alternative 1 bzw. 2

 

Bei der Befahrung der Gemeinde Aumühle am 18.08.2017 unter Anwesenheit der Ausschussvorsitzende Frau Dr. Nigbur sowie den Ausschussvorsitzen Herren Schättgen und Leddin wurde festgestellt, dass die Bodenschwellen in der Sachsenwaldstraße und Börnsener Straße umzubauen sind.

 

Der VHH hat dazu zwei Vorschläge unterbreitet (vgl. S. 10 f. zum Ortsprotokoll):

  1. „Berliner Kissen“: durch den breiten Radabstandes kann der Bus (und andere gleich große Fahrzeuge) außerhalb der Erhöhung die Straße in gleichbleibendem Tempo befahren;
  2. Verlängerung der Aufpflasterung: durch den Radabstand (Vorder- / Hinterrad) wird auf Aufsetzung verhindert;

 

Alternativvorschlag des Amtes:

  1. Die Höhen der Bodenschwellen werden abgesenkt: Tempodrosselung auch für größere Fahrzeuge ohne Aufsetzen

 

Diese Alternative ist am schnellsten und günstigsten umzusetzen, die darüber hinaus die Ziele der Gemeinde/Anlieger (Tempodrosselung für alle Fahrzeuge) und der Fuhrunternehmen (kein Aufsetzen) verbindet. Die Kosten hierfür liegen bei ca. 3.000 Euro netto je Maßnahme.

Die beiden anderen Alternativen sind auszuschreiben; werden aufwendiger und damit teurer sein. Kostenangebote sind dazu noch nicht eingeholt worden.

HH-Mittel stehen in 2017 zur Verfügung.

 

 

Laufende jährliche Kosten ab 2018:

HH-Stelle: 12.1.29000.63900

Defizitausgleich (gemeindlicher Anteil): 10.000 Euro

 

In denen vom Kreis Hzgt. Lauenburg vorgesehenem Pauschalbetrag zum gemeindlichen Anteil sind bereits Finanzierungsanteile des Kreises und aus Fahrkartenerlösen berücksichtigt worden.

 

In Zukunft können Investitionskosten bei Umbau der Haltestellen auf Behindertengerechtigkeit entstehen.

Über einen Zeitraum von zwei Jahren soll beobachtet werden, ob die Linie langfristig beibehalten werden soll, ggf. welche Haltestellen dauerhaft eingerichtet werden sollen. Dann kann der Investitionsaufwand der Gemeinde unter Berücksichtigung eines möglichen Kreiszuschusses ermittelt werden.

 

Terminliche Hinweise:

 

Ziel zum Abschluss der Baumaßnahmen ist die Inbetriebnahme der Linie (nach den Weihnachtsferien); witterungsbedingte Verzögerungen können auftreten.
Bei einem Beschluss zur Baumaßnahme an den Bodenschwellen für Alternative 1 oder 2 ist ein Abschluss der Maßnahmen frühestens zum 01.02.2018 realisierbar.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja vgl. textlicher Ausführungen

Im Vermögenshaushalt:

Vgl. textlicher Ausführungen

 

 

 

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Anlagen

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