Beschlussvorlage - 12/156/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau Katzenstieg zwischen der Bismarckallee und Bleicherstraße
hier: Grundsatzbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst II,2 - Liegenschaften/Technik
- Bearbeitung:
- Patrick Klammroth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Umweltausschuss der Gemeinde Aumühle
|
Entscheidung
|
|
|
|
26.10.2017
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss der Gemeinde Aumühle
|
Entscheidung
|
|
|
|
02.11.2017
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Aumühle
|
Entscheidung
|
|
|
|
09.11.2017
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Umweltausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeindevertretung beschließt den Ausbau des Katzenstieges zwischen der Bismarckallee und der Bleicherstraße für bis zu 70.000,00 Euro.
Der Bürgermeister wird beauftragt, nach Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes die erforderlichen Aufträge an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Landschaftsarchitektenbüro baldau + grosse aus Hamburg wurde von der Gemeinde Aumühle beauftragt, die Vorplanung für den Ausbau des Katzenstieges zwischen der Bleicherstraße und der Bismarckallee durchzuführen.
Gemäß der Kostenschätzung für den Vorplanungsentwurf würden die Kosten für den Ausbau des Katzenstieges rund 40.000,00 Euro betragen.
Für den Ausbau des Katzenstieges zwischen der Bismarckallee und der Bleicherstraße werden inkl. der Baunebenkosten, kleineren Erweiterungen sowie einem Anteil für Unvorhergesehenes voraussichtlich rund 70.000,00 Euro benötigt.
Für die Planungs- und Ingenieurleistungen muss ein Ingenieurvertrag gemäß HOAI in der zurzeit gültigen Fassung geschlossen werden.
Die benötigten finanziellen Mittel stehen auf der hierfür vorgesehenen Haushaltsstelle zur Verfügung.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Nein |
Im Vermögenshaushalt: | Ja |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | 70.000,00 € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: | 12.2.6300.9600 |
voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
|
Deckung:/Bemerkung:
planmäßig: | Ja | überplanmäßig: | Nein | außerplanmäßig: | Nein | |||
|
| € | € | |||||
Mehreinnahmen: | Nein | Minderausgaben: | Nein | |||||
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
| |||||
