Beschlussvorlage - 12/180/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Baumaßname Montessori- Kinderhaus
hier: Beauftragung eines Architekten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- André Lipaj
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Unterbrochen
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Gemeindevertretung Aumühle
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Vorberatung
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23.11.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, einen Architekten für die Planung eines An- und Umbaus des Montessori-Kinderhauses zu beauftragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag für die Leistungsphasen 1-3 zu vergeben.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Montessori-Kinderhaus betreut aktuell ca. 60 Kinder. Das Gebäude wurde ursprünglich nur für 40 Kinder errichtet und ist nun zu klein. Die größten Probleme liegen im zu kleinen Speiseraum und den unzureichenden sanitären Anlagen. Bedarf würde auch in Form eines Merzweckraumes bestehen.
Um der Gemeinde und dem Betreiber des Kinderhauses Lösungen aufzuzeigen, soll ein Architekt mit der Erarbeitung eines Konzeptes beauftragt werden.
Erforderlich hierfür sind die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), Leistungsphase 2 (Vorplanung), Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung).
Mit Abschluss der Leistungsphase 3 erhält die Gemeinde Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Detaillierungsgrad und eine Kostenberechnung nach DIN 276.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Nein |
Im Vermögenshaushalt: | Ja |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung:/Bemerkung:
planmäßig: | Ja/Nein | überplanmäßig: | Ja/Nein | außerplanmäßig: | Ja/Nein | |||
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| € | € | |||||
Mehreinnahmen: | Ja/Nein | Minderausgaben: | Ja/Nein | |||||
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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