Beschlussvorlage - 12/149/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für den Umbau und Sanierung des Wohnhauses auf dem Grundstück „Waldstraße 6“. Die Genehmigung bezieht sich auf den Einbau von drei Gauben im Dachgeschoss, die Vergrößerung von drei bestehenden Fenstern und das Herabsetzen der Kellersohle.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für den Umbau und Sanierung des Wohnhauses auf dem Grundstück „Waldstraße 6“ zu erteilen.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für den Neubau des Carports an demselben Standort des bisherigen Carports auf dem Grundstück „Waldstraße 6“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für den Neubau des Carports an demselben Standort auf dem Grundstück „Waldstraße 6“ zu erteilen.


Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Bauantrag für den Umbau und Sanierung des Wohnhauses sowie der Neubau eines Carports an derselben Stelle auf dem Grundstück „Waldstraße 6“. Beabsichtig ist der Einbau von drei Gauben im Dachgeschoss, die Vergrößerung von drei bestehenden Fenstern und das Herabsetzen der Kellersohle.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Oberförsterkoppel“. Bei dem Bauantrag sind insbesondere die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Ziffer 1, 2 und 4.3 zu beachten, siehe beigefügter BPlan.


Im Lageplan sind keine Angaben zu den Abständen des Carports zu der seitlichen und der vorderen Grundstücksgrenze eingezeichnet. Diese Angaben werden noch bis zur Sitzung des Bauausschusses nachgefordert. Der Carport muss einen seitlichen Abstand von 1,5 m zur Grundstücksgrenze haben und zur Straßenbegrenzungslinie 3,0 m.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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