Beschlussvorlage - 12/158/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für die Reduzierung der Zaunhöhe oder Neubau eines Zaunes mit einer Höhe von 1,20 m und einer Toranlage mit einer Höhe von 2,0 m und einer Breite von 3,50 m für das Grundstück „Müllerkoppel 13“ zu erteilen. Die Höhenangabe bezieht sich auf das Straßenniveau.


Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt eine Ausnahme von der Veränderungssperre der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 für die Reduzierung der Zaunhöhe oder Neubau eines Zaunes mit einer Höhe von 1,20 m und einer Toranlage mit einer Höhe von 2,0 m und einer Breite von 3,50 m für das Grundstück „Müllerkoppel 13“.


Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Antrag auf Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für die Errichtung eines Zaunes mit einer Höhe von 1,20 m und einer Toranlage mit einer Höhe von 2,0 m und einer Breite von 3,50 m für das Grundstück „Müllerkoppel 13“.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Gemäß Teil B, örtliche Bauvorschriften, Ziffer 2.2 ist festgesetzt, dass zwischen Straßenbegrenzungslinie und vorderer Gebäudeflucht Zäune bis zu einer Höhe von maximal 1,20 m zulässig sind sowie Hecken bis zu einer Höhe von maximal 2,0 m und zwar nur aus einheimischen Laubgehölzen. Angaben zu der Höhe von Toranlagen sind nicht vorhanden.

 

Für die Überarbeitung des Bebauungsplanes ist für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Aufstellungsbeschluss gefasst und eine Veränderungssperre erlassen worden.

 

Der Antragsteller hat den Zaun bereits errichtet und hatte keine Kenntnis über die maximal zulässige Höhe der Einfriedung gemäß B-Plan Nr. 2. Derzeit hat die Einfriedung, die auf einem bereits vorhandenen Erdwall steht, eine Höhe von insgesamt ca. 1,50 m bis 1,90 m. Die Einfriedung soll, bis auf die Toranlage, auf eine Höhe von 1,20 m reduziert werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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