Beschlussvorlage - 12/176/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeidliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für den 1. Nachtrag der Baugenehmigung vom 09.10.2017 für die Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück „Waldstraße 12“.

 

Der Bauauschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für den 1. Nachtrag der Baugenehmigung vom 09.10.2017 für die Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück „Waldstraße 12“ zu erteilen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Antrag für den 1. Nachtrag der Baugenehmigung vom 09.10.2017 für die Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück „Waldstraße 12“.

 

Der Keller der westlichen Haushälfte ist unterhalb des westlichen Erkers um einen Kellerraum ergänzt worden. Im Erdgeschoss der östlichen Haushälfte wurden Fensterpositionen an der östlichen und nördlichen Fassade geändert.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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