Beschlussvorlage - 03/090/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Für das Gebiet: „Westlich Mühlenweg, südlich Reiterhof, nördlich Obsthof“ wird eine Außenbereichssatzung aufgestellt.

 

Planungsziel ist die Sicherung des Bestandes der Wohngebäude inkl. Nebenanlagen und die Schaffung von Erweiterungsmöglichkeiten der bestehenden Wohnbebauung.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro Claussen-Seggelke in Hamburg beauftragt werden.

Gemäß § 35 Abs. 6 BauGB sind bei der Aufstellung der Satzung die Vorschriften des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 anzuwenden. Die Aufstellung der Satzung wird daher im vereinfachten Verfahren durchgeführt.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Ein Grundstückseigentümer aus dem Mühlenweg hat einen Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung bei der Gemeinde Dassendorf gestellt. Dieses Anliegen wurde bereits im Planungsausschuss am 13.08.2013 und am 14.12.2015 (siehe Anlage Vorlage Nr. 03/195/2015) beraten.

Der Planungsausschuss hat als Voraussetzung für den Beginn der Planung vom Antragsteller gefordert, dass er ein Gutachten für die Beurteilung der Geruchsemmissionen der Pferdehaltung auf dem benachbarten Grundstück vorlegen muss. Durch die Außenbereichssatzung sollte der privilegierte Landwirt des Reithofes nicht seiner Nutzung eingeschränkt werden. Das Gutachten zeigt auf, dass die Wohnnutzung mit der Pferdehaltung verträglich ist. Aufgrund der zwischenzeitlich geänderten Hauptsatzung ist nicht mehr der Planungsausschuss für den Aufstellungsbeschluss zuständig.

 

Über den Zuschnitt des Geltungsbereiches der Außenbereichssatzung gab es lange Zeit Unstimmigkeiten und unterschiedliche Auffassungen. Nach Rücksprache mit dem zu beauftragenden Planungsbüro und dem Kreis konnte ein Einvernehmen über den Zuschnitt des Geltungsbereiches erzielt werden. Der E-Mail Verkehr ist der Vorlage beigefügt. Der Bereich der Außenbereichssatzung sollte für die Grundstücke Mühlenweg

9  15 gelten.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

Die Planungskosten sind vom Antragsteller zu tragen.

 

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Anlagen

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