Beschlussvorlage - 03/102/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf empfiehlt der Gemeindevertretung, den Aufstellungsbeschluss für die Überarbeitung der Bebauungspläne Nr. 1.6, 7a, 1. Änd. 7a, 7b, 7c und 7d zu fassen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Bei älteren Bebauungsplänen sind häufig in den Planzeichungen eine Geschossflächenzahl (GFZ) und nicht eine Grundflächenzahl (GRZ) festgesetzt. Da aufgrund des Alters der Pläne die damals gültigen Baunutzungsverordnungen auch noch heute anzuwenden sind, werden die Grundstückseigentümer gegenüber den aktuelleren Bebauungsplänen benachteiligt, siehe Anlage, Artikel von Frau Falkenberg im Sachsenwalder.
Von diesem Sachverhalt sind insbesondere die Bebauungspläne Nr. 1.6, 7a, 1. Änd. 7a, 7b, 7c und 7d betroffen. Zusätzlich ist in diesen Bebauungsplänen meistens festgesetzt, dass Stellplätze, Carports und Garagen nur innerhalb der überbaubaren Flächen errichtet werden dürfen. Von dieser Festsetzung werden seit Jahren von der Gemeinde Dassendorf Befreiungen erteilt. Diese textliche Festsetzung sollte daher aus den Bebauungsplänen entfernt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein, weil die textliche Überarbeitung der Pläne durch das Amt durchgeführt wird.

 

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Anlagen

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