Beschlussvorlage - 12/198/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung nebst Plan 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt II.1 - Haushalt, Versicherungen
- Bearbeitung:
- Ben Böttcher
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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16.01.2018
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Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die anliegende Haushaltssatzung nebst Plan und den dazugehörigen Anlagen für das Jahr 2018 mit den in der Finanzausschusssitzung vorgenommenen Änderungen zu beschließen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung legt hiermit den 1. Entwurf der Haushaltssatzung nebst Plan für das Jahr 2018 vor.
Die Haushaltssatzung wird zur Beratung unausgeglichen vorgelegt. Sie sieht zunächst keine Kredite und Verpflichtungsermächtigungen vor. Aus heutiger Sicht könnte jedoch nur eine Kreditaufnahme den Finanzbedarf für die hier in diesem Entwurf vorgeschlagenen Investitionsmaßnahmen vollständig decken.
Die Zahl der im Stellenplan ausgewiesen Stellen verändern sich geringfügig von 7,5 Stellen im Vorjahr auf 7,01 zzgl. 7 Pauschalkräften.
Die Hebesätze bleiben unverändert, Grundsteuer A : 350 v.H.; Grundsteuer B : 360 v.H.; Gewerbesteuer 350 v.H. ebenso der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für die der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann.
Die Ansätze der Haushaltsstellen werden sowohl im Verwaltungs- aus auch im Vermögenshaushalt in den Erläuterungen dargestellt und wurden schon teilweise in den Gremien beraten und beschlossen.
Das Defizit im Verwaltungshaushalt beläuft sich auf 678.100 €. Der Vermögenshaushalt wird insbesondere durch Ausgaben für den Straßen- und Wohnungsbau geprägt. Das Defizit im Vermögenshaushalt beläuft sich auf 1.627.600 €, so dass das Gesamtdefizit in dem beiliegenden Entwurf 2.305.700 € beträgt.
Die allgemeine Rücklage weist derzeit einen Stand in Höhe von 2.073.784,19 € auf. Ein Ergebnis des Jahresabschlusses 2017 ist hier noch nicht berücksichtigt. Es sei erwähnt, dass sich die Gemeinde Aumühle selber die Vorgabe gegeben hat, eine Mindestrücklage in Höhe des Restvaluta Darlehen energetische Sanierung Schule vorzuhalten. Zum 01.01.2018 beträgt das Restvaluta 741.672 €.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Ja |
Im Vermögenshaushalt: | Ja |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung:/Bemerkung:
Die Deckung erfolgt aufgrund des dargestellten Sachverhalten sowie bei liegenden Haushaltsentwurf.
planmäßig: | Ja/Nein | überplanmäßig: | Ja/Nein | außerplanmäßig: | Ja/Nein | |||
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| € | € | |||||
Mehreinnahmen: | Ja/Nein | Minderausgaben: | Ja/Nein | |||||
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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67,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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768,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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372,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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432,8 kB
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