Beschlussvorlage - 12/006/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung nebst Plan 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt II.0 - Kämmerei und Liegenschaftsamt
- Bearbeitung:
- Ben Böttcher
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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25.01.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt für das Haushaltsjahr 2018 die anliegende Haushaltssatzung nebst Plan und den dazugehörigen Anlagen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung legt hiermit nach Empfehlung des Finanzausschusses vom 16.01.2018 den 1. Entwurf der Haushaltssatzung nebst Plan für das Jahr 2018 vor.
Die Haushaltssatzung sieht keine Kredite vor. Die Hebesätze bleiben unverändert, Grundsteuer A : 350 v.H.; Grundsteuer B : 360 v.H.; Gewerbesteuer 350 v.H. ebenso der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für die der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann.
Die Zahl der im Stellenplan ausgewiesen Stellen verändern sich geringfügig von 7,5 Stellen im Vorjahr auf 7,01 zzgl. 7 Pauschalkräften.
Die Haushaltssatzung sieht die Aufnahme einer Verpflichtungsermächtigung für
das Jahr 2019 über 135.000 € vor. Diese soll dem reibungslosen Fluss des Austausches der Fenster in der Schule dienen. Die Aufnahme der Verpflichtungsermächtigung ist für die Gemeinde genehmigungsfrei.
Die Ansätze der Haushaltsstellen werden sowohl im Verwaltungs- als auch im Vermögenshaushalt in den Erläuterungen dargestellt und wurden schon teilweise in den Gremien vor der o.g. Finanzausschusssitzung beraten und beschlossen.
Das Defizit im Verwaltungshaushalt beläuft sich auf 145.400 € und wird durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt gedeckt. Der Vermögenshaushalt wird insbesondere durch Ausgaben für den Straßen- und Wohnungsbau, Erneuerung der Schulfenster und dem Austausch des Granulates des Kunstrasenplatzes geprägt.
Das Gesamt Defizit beläuft sich auf 656.500 € und wird aus einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage gedeckt werden.
Die allgemeine Rücklage wies zum 01.01.2017 einen Stand in Höhe von 2.073.784,19 € auf. Ein Ergebnis des Jahresabschlusses 2018 ist hier noch nicht berücksichtigt. Es sei erwähnt, dass sich die Gemeinde Aumühle selber die Vorgabe gegeben hat, eine Mindestrücklage in Höhe des Restvaluta Darlehen energetische Sanierung Schule vorzuhalten. Zum 01.01.2018 beträgt das Restvaluta 741.672 €.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Ja |
Im Vermögenshaushalt: | Ja |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung:/Bemerkung:
Die Deckung erfolgt wie im Sachverhalt sowie bei liegenden Haushaltsentwurf dargestellt.
planmäßig: | Ja/Nein | überplanmäßig: | Ja/Nein | außerplanmäßig: | Ja/Nein | |||
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| € | € | |||||
Mehreinnahmen: | Ja/Nein | Minderausgaben: | Ja/Nein | |||||
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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67,6 kB
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2
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765,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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368,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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9,8 kB
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