Beschlussvorlage - 03/003/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Private Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Grundstück: Dassendorf, Grenzwall 11
Neubau eines Zweifamilienhauses mit 2 Carports
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Inga Birkholz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
|
Entscheidung
|
|
|
|
30.01.2018
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit 2 Carports sowie der beantragten Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 bzgl. der „Dachneigung“ für die Dachterrasse (Flachdach) und der Abweichung (ca. 0,80 m) von der Gestaltungssatzung für die Kapitänsgiebel auf dem Grundstück „Grenzwall 11“, zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend
.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Es wird ein Antrag auf Neubau eines Zweifamilienhauses mit 2 Carports auf dem Grundstück „Grenzwall 11“ gestellt.
Das Grundstück liegt im Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1.4 der
Gemeinde Dassendorf.
Hierzu wird eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 bzgl. der „Dachneigung“ für die Dachterrasse (Flachdach) für die rechte Haushälfte beantragt. Die Dachneigung ist im B-Plan mit 25°- 50° festgesetzt.
Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde
Dassendorf vom 23.05.2007.
Hierzu wird eine Abweichung von § 2 der Gestaltungssatzung für die Kapitänsgiebel beantragt.
In diesem Bereich ist eine Höhe von ca. 1,80 m geplant. Demnach liegt hier eine Abweichung in Höhe von ca. 0,80 m vor.
