Berichtsvorlage - 12/106/2014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In den letzten Wochen und Monaten ist es durch Beschlüsse der gemeindlichen Gremien, aber auch durch „äußere Einflüsse“ zu doch einigen und dabei nicht ganz unerheblichen Veränderungen in Haushaltspositionen der Gemeinde gekommen.

Wesentlicher Ausdruck der Planabweichung ist in den jeweiligen Beschlüssen der Hinweis auf die Regelungen des § 82 der Gemeindeordnung gewesen, dass Unabweisbarkeit vorliegen und die Deckung gewährleistet sein muss.

 

Diese Vorlage soll der Information darüber dienen, welche Verschiebungen im Haushalt der Gemeinde Aumühle bisher entstanden und vielleicht auch noch zu erwarten sind.

Ob der schon bisher aufgetretenen Änderungen wird es zum Aufstellen einer Nachtragshaushaltssatzung kommen müssen. Jedoch wird verwaltungsseitig heute angeraten, das Aufstellen noch nach hinten zu verlagern.

Zum einem aus dem Grunde, dass mit der jetzt gerade zur Beratung anstehenden Änderung des Finanzausgleichsgesetzes doch erhebliche Änderungen auch für Aumühle eintreten werden und diese heute noch nicht entsprechend gesichert in der Finanzplanung berücksichtigt werden können. Ein weiterer Grund wird weiter unten geschildert.

 

Die einzelnen in der Anlage aufgeführten Punkte sind kurz erläutert.

Regelmäßig liegen den Positionen Beschlüsse der Gremien zu Grunde, sodass davon ausgegangen wird, dass der zu Grunde liegende Sachverhalt bekannt ist.

Zum Vermögenshaushalt jedoch:

 

Angesetzte Positionen für den Ausbau von Straßen, konkret der Ernst-Anton-Straße, sind hier nicht verändert. Es sind jedoch Beschlüsse in der Vorbereitung, dass die hierfür angesetzten Mittel nicht ausschließlich für diesen Zweck verwandt werden, sondern auch für vorbereitende Ing.-Leistungen anderer baulicher Maßnahmen eingesetzt werden.

Zu beachten ist hierbei, dass eine solche Mittelverwendung nicht über den im Haushalt zur Verfügung stehenden Netto-Betrag hinweggeht. Stehen zwar auf der Ausgabenseite 350 TEUR zur Verfügung, so sind diese aber mit 128 TEUR Einnahmen von Beiträgen tlw. gegenfinanziert, netto stehen also nur 222 TEUR zur Verfügung.

 

Dann wird sich die Gemeinde voraussichtlich in den nächsten Wochen mit der Frage zu beschäftigen haben, ob sie die energetische Sanierung des Rathauses in Angriff nimmt.

Das LLUR hat in der 33. KW telefonisch angekündigt, dass der gestellte Förderung in dieser Sache sehr wahrscheinlich erfolgreich sein wird, die Maßnahme jedoch bis spätestens Spätsommer 2015 schlussgerechnet und mit Verwendungsnachweis versehen sein muss.

Das würde nach Einschätzung der Verwaltung weitere Veränderung im Vermögenshaushalt bedeuten. In welcher Höhe diese haushaltsrechtlich anzusetzen sind, ist heute durch die fehlende Planung noch nicht zu beurteilen.

 


 

 

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Anlagen

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