Beschlussvorlage - 03/013/2018
Grunddaten
- Betreff:
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4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 "Verbrauchermarkt und Gewerbe" für das Gebiet: "südlich der B 207 und östlich der B 404"
- Aufstellungsbeschluss -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Dassendorf
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Entscheidung
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27.02.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan Nr. 23 "Verbrauchermarkt und Gewerbe" für das Gebiet: "südlich der B 207 und östlich der B 404" soll durch die 4. Änderung des Planes überarbeitet werden. Planungsziel ist die Vergrößerung der Verkaufsfläche im Sondergebiet Einzelhandel. Für die Erweiterung des Bestandsgebäudes des REWE-Supermarktes ist eine Vergrößerung des Baufeldes Richtung Osten notwendig und damit eine Verlegung der Flächen für Sport- und Spielanlagen und die Beseitigung eines Knicks.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Claussen-Seggelke beauftragt werden.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrand der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats im Amt Hohe Elbgeest, Bauamt, Zimmer 34, Christa-Höppner-Platz 1, 21521 Dassendorf, erfolgen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Geplant ist die Erweiterung des REWE Marktes durch eine Vergrößerung der Verkaufsfläche und des Leergutlagers. Weiterhin ist die Erhöhung der Anzahl der Stellplätze für Kunden vorgesehen sowie die Verlagerung der Mitarbeiterstellplätze hinter den REWE Markt.
Da die Gemeinde Dassendorf nicht über eine planungsrechtliche Einstufung eines zentralen Ortes verfügt, unterliegen Einzelhandelsgeschäfte in der Gemeinde einer Beschränkung in der Größe der Verkaufsfläche. Vor Beginn des Bauleitplanverfahrens sind Gespräche mit der Landesplanung und dem Kreis notwendig, um abzuklären, ob eine Zustimmung zur Vergrößerung der Verkaufsfläche in Aussicht gestellt werden kann.
Der Termin mit der Landesplanung findet am 08.03.2018 statt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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