Beschlussvorlage - 12/172/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschussanträge - e) Verein Feste Grundschulzeiten Aumühle e. V. - Finanzierung der Kinderbetreuungskosten für den VfGA für das Jahr 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt V.0 - Amt für Jugend, Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Birgit Prahl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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27.11.2017
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Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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15.03.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder des Ausschusses für Kultur, Bildung und Sport der Gemeinde Aumühle empfehlen der Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle zu beschließen, dem Verein Feste Grundschulzeiten Aumühle e. V. für die Finanzierung der Kinderbetreuungskosten des VfGA im Haushaltsjahr 2018 einen Zuschuss in Höhe von 10,00 Euro pro Kind monatlich, somit einen Betrag in Höhe von 120,00 Euro pro Kind pro Jahr zu gewähren. Ein entsprechender Nachweis ist vorab zu erbringen.
Für die Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle beschließt, dem Verein Feste Grundschulzeiten Aumühle e. V. für die Finanzierung der Kinderbetreuungskosten des VfGA im Haushaltsjahr 2018 einen Zuschuss in Höhe von 120,00 Euro pro Kind zu gewähren.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Verein Feste Grundschulzeiten Aumühle e. V. hat schriftlich um eine finanzielle Unterstützung an den Kinderbetreuungskosten des VfGA gebeten.
Die Zahl der Kinder, deren Eltern aus den verschiedensten Gründen den Betreuungsbeitrag nicht leisten können, hat sich auf 10 Kinder erhöht.
Diese Kinder sind auf eine verlässliche Betreuung mit Mittagessen und intensiver Hausaufgabenbetreuung angewiesen, da dies zu Hause nicht ausreichend gewährleistet werden kann. Dadurch entstehen dem Verein pro Kind Kosten i. H. von 100,00 Euro, wobei pro Kind bereits ein Zuschuss von 10,00 Euro aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gewährt wird.
Dem Verein entsteht somit monatlich ein Defizit i. H. von 900,00 Euro, also 90,00 Euro pro Kind. Diese Beträge kann der Verein aus den Beitragseinnahmen nicht mehr decken.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Ja |
Im Vermögenshaushalt: | Nein |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | Ca. 1.200,00 € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: | Nicht vorhanden |
voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung:/Bemerkung:
planmäßig: | Ja | überplanmäßig: | Nein | außerplanmäßig: | Nein | |||
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| € | € | |||||
Mehreinnahmen: | Ja/Nein | Minderausgaben: | Ja/Nein | |||||
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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