Beschlussvorlage - 12/020/2018-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Änderung des Finanzierungsvertrages gemäß dem vorliegenden Entwurf. Die Anlage 3 ist Bestandteil des Beschlusses.


Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Der Geschäftsführer der Agilo gGmbH hat einer öffentlichen Beratung zu diesem TOP zugestimmt.


Am 22.01.2018 fand ein Gespräch zur Neuregelung der Finanzierung der Waldkita in der Gemeinde Aumühle statt.

Bei dem Gespräch waren anwesend:

-          Herr Inzelmann und Frau Paulsen-Vogt für die Trägerin (agilo gGmbH)

-          Frau Falkenberg für die Gemeinde Dassendorf

-          Herr Dürlich für die Gemeinde Wohltorf

-          Herren Giese, Leddin, Krüger-Herbert für die Gemeinde Aumühle

 

Im derzeitigen Finanzierungsvertrag (Anlage 1) zwischen der Gemeinde Aumühle und der Trägerin ist der Zuschuss auf die Höhe des Kostenausgleichs des Kreises Herzogtum Lauenburg begrenzt. Im Durchschnitt sind das ca. 2.000 Euro jährlich pro Platz.

Diese Begrenzung führt jedoch zu finanziellen Verlusten, die nicht alleine durch die Trägerin aufgefangen werden können. Unter anderem entstehen aufgrund des höheren Personalschlüssels mehr Personalkosten als in einer Regelgruppe.

 

Die Trägerin bat deshalb um Nachverhandlung zu dem Vertrag zwischen der Gemeinde Aumühle und ihr, um eine Schließung der KiTa zu vermeiden. Ein Entwurf zur Änderung der Finanzierung ist als Anlage 3 beigefügt.

 

Die Gemeinden Dassendorf und Wohltorf haben in der Kita ein Belegungsrecht und beteiligen sich an der Finanzierung. Der Vertrag ist als Anlage 2 der Vorlage beigefügt.

 

In der Kita stehen 15 Plätze zur Verfügung. Derzeit sind 14 Plätze belegt, davon ein Platz mit einem Integrationskind (nimmt zwei Plätze in Anspruch). Auf der Warteliste sind 19 Kinder für einen Platz vorgemerkt.

 

Die Anwesenden waren sich einig, dass die Finanzierung angepasst werden sollte.

 

In dem Vertrag zur Kooperation des Waldkindergartens ist kein genauer Betrag festgehalten, den die Gemeinden Dassendorf und Wohltorf zu erstatten haben.

Vielmehr wird pauschal unter § 3 Abs. 1 der Kooperationsvereinbarung geregelt, dass die Kosten der Gemeinde Aumühle nach dem Belegrecht in Rechnung gestellt werden.

 

Mit einer Änderung des Vertrages zwischen der Gemeinde Aumühle und der Trägerin führt dies unweigerlich zu finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinden Dassendorf und Wohltorf. Die Gemeindevertretungen der Gemeinden Dassendorf und Wohltorf entscheiden am 27.02. bzw. am 13.03. über den Kooperationsvertrag mit der Gemeinde Aumühle.

 

Für die finanziellen Auswirkungen ist als Anlage 4 eine Beispielrechnung anhand des Wirtschaftsplanes für 2018 beigefügt.

 

Bei einer Änderung der Finanzierung der Waldkita von Budget- auf Defizitvertrag, sollte der Umgang mit Mindereinnahmen bei den Elternbeiträgen berücksichtigt werden.

Sprich: wer tritt für fehlende Gebühren bei freien Plätzen ein und/oder bei Gebührenschulden?

 

Derzeit werden im Vertrag nur die Sollgebühren berücksichtigt.

 

Zum Vergleich wurden die Verträge mit freien Trägern in den drei Gemeinden geprüft. Es gibt drei Verträge in denen die Finanzierung der Mindereinnahmen geregelt ist. Dabei schließt ein Vertrag die Finanzierung grundsätzlich aus, da nur die Sollgebühren in der Jahresrechnung berücksichtigt werden. Zwei weitere Verträge regeln die Finanzierung der Mindereinnahmen, in dem ein Anteil von höchstens 2 bzw. 5 % der Sollgebühren übernommen wird.

 

Fehlende Gebühren für freie Plätze werden, wenn, dann nur bei Ausüben des Belegrechtes der Gemeinde berechnet, die den Platz für ein Kind ihrer Gemeinde freihalten lässt (betrifft nur einen Vertrag).

 

Finanzielle Auswirkungen wären erst im Haushalt 2019 mit der Endabrechnung für das Jahr 2018 spürbar. Der Abschlag auf den Zuschuss für 2018 wird noch nach dem alten Vertrag ausgezahlt werden. Ebenso wird die Abrechnung für das Jahr 2017 nach der alten Regelung berücksichtigt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja: statt bisher ca. 2.400 Euro pro Platz und Jahr ca. 3.000 Euro (Achtung: es wird nach in Anspruch genommener Belegung abgerechnet; auswärtige Kinder werden den freien Gemeindeplätze ggf. anteilig zugerechnet)

Aktuell sind 7 von 8 Plätzen der Gemeinde Aumühle belegt

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

 

 

 

 

Einnahmen:

21.000 € (Erstattung der Gemeinden Dassendorf und Wohltorf

Ausgaben:

Ca. 45.000 € (bei 15 Plätzen und ca. 3.000 Euro)

Haushaltsstelle:

12.1.46400.16210

Haushaltsstelle:

12.1.46400.71703

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


21.000 €

voraussichtl. jährl. Folgekosten:


45.000 €

 

 

 

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