Beschlussvorlage - 03/012/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dassendorf beschließt, die Lärmschutzwand bzw. den Lärmschutzwall entlang der L314, Mühlenweg, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Haushalt 2018 zu sanieren bzw. instand zusetzten.

 

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die notwendigen Aufträge, nach Ermittlung der wirtschaftlichen Angebote, zu erteilen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der in der Gemeinde Dassendorf an der L314 / Mühlenweg, südlich der Einmündung Sperberweg Höhe des gemeindlichen Parkplatzes Christa-Höppner-Platz sowie nördlich der Einmündung Sperberweg, befindliche Lärmschutzwall ist abgängig.

 

Der Lärmschutzwall befindet sich weitestgehend auf gemeindlichem Grund, hier obliegt der Gemeinde die Unterhaltungspflicht, lediglich im Bereich der Grundstücke Habichtweg 6 – 10 steht dieser auf privatem Grund. In diesem Bereich ist noch zu prüfen, in wie weit eine Unterhaltungspflicht seitens der Gemeinde besteht.

 

Zurzeit ist der bestehende Lärmschutzwall wie folgt konstruiert:

  • südlich der Straße Sperberweg
    Eine Lärmschutzwall/wand-kombination mit einer Höhe von ca. 2,50 m - 3,00 m über der Fahrbahn der L314
    (Wall mit einer Höhe von ca. 1,50 m - 2,00 m; Wand mit einer Höhe von ca. 1,00 m)
  • nördlich der Straße Sperberweg
    Eine Lärmschutzwall/wand-kombination mit einer Höhe von ca. 3,00 m über der Fahrbahn der L314
    (Wall mit einer Höhe von ca. 2,00 m; Wand mit einer Höhe von ca. 1,00 m)

 

Gemäß den Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 18 hat der Lärmschutzwall wie folgt konstruiert zu werden:

  • südlich der Straße Sperberweg
    Lärmschutzwall mit einer Höhe von 2,00 m über der L314
  • nördlich der Straße Sperberweg
    Eine Lärmschutzwall/wand-kombination mit einer Höhe von ca. 3,00 m über der Fahrbahn der L314
    (Wall mit einer Höhe von ca. 2,00 m; Wand mit einer Höhe von ca. 1,00 m)

 

Seitens der Amtsverwaltung wird vorgeschlagen, die notwendige Lärmschutzwand, nördlich der Straße Sperberweg, so dauerhaft wie möglich zu gestalten.

Die südlich der Straße Sperberweg befindliche Lärmschutzwall/wand-kombination sollte, gemäß den Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 18 instand gesetzt werden.

 

Finanzielle Mittel von 85.000 € für eine Erneuerung/Sanierung der Lärmschutzwand wurden zum Haushalt 2018 angemeldet.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

03.2.6300.9500

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung:/Bemerkung:

 

planmäßig:

Ja

überplanmäßig:

Nein

außerplanmäßig:

Nein

 

 

Mehreinnahmen:

Nein

Minderausgaben:

Nein

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

 

 

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