Beschlussvorlage - 12/040/2018

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, den Bauantrag für die Maßnahme im Montessori Kinderhaus zu stellen. Die Finanzierung der Kosten für den Architekten erfolgt zunächst durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage, später aus dem Haushalt 2019.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Architekten mit den Leistungsphasen 3 bis 9 zu beauftragen.


Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Derzeit werden in der Kindertageseinrichtung 3 Elementargruppen betreut. Das Gebäude war ursprünglich für 2 Elementargruppen vorgesehen. Für eine 3. Gruppe wurde ein Wintergarten angebaut. Dieser Raum hat keinen eigenen Sanitärraum.

 

Des Weiteren ist der Raum, der derzeit als Speiseraum genutzt wird, zwischenzeitlich für die steigende Anzahl an Ganztagskindern zu klein. In dem bestehenden Raum muss aktuell in mehreren Schichten gegessen werden, womit jedoch die zeitlichen Vorgaben zur Warmhaltezeit (max. 3 Stunden) kaum noch eingehalten werden können.

 

Ebenso reichen die Toiletten, die für das Personal vorgesehen sind, nicht aus, da es derzeit noch keine Herrentoilette gibt, so dass die männlichen Mitarbeiter das Damen-WC mitnutzen müssen.

 

Um diese Probleme zu beheben, ist ein Anbau an das bereits bestehende Gebäude vorgesehen:

 

  1. Der jetzige Gruppenraum im Wintergarten soll als Speiseraum umfunktioniert werden, um so den Mittagskindern die Einnahme der warmen Mahlzeit in angemessener Atmosphäre und Zeit zu ermöglichen.
  2. Durch die Neueinrichtung des Speiseraumes im Wintergarten würde die dritte Gruppe keinen Gruppenraum mehr haben. Zum Erhalt dieser Plätze soll ein dritter – neuer – Gruppenraum geschaffen werden. Gleichzeitig mit dieser Baumaßnahme werden dann auch eigene dazugehörige Sanitärräume geschaffen.  In dem Speiseraum kann dann bei drei Gruppen in zwei Schichten das Mittagessen eingenommen werden, womit die Warmhaltezeit eingehalten werden kann.
  3. Mit dieser Baumaßnahme werden dann in dem bestehenden Gebäude ein behindertengerechtes WC für Personal und Besucher/innen eingerichtet, das gleichzeitig auch als Herren-WC genutzt werden kann.

 

Sollten die Umbaumaßnahmen nicht durchgeführt werden, könnte langfristig eine Gruppe wegfallen, da sich Eltern, aufgrund der beengten Verhältnisse, gegen die KiTa entscheiden werden (entsprechende Beschwerden wurden bereits getätigt). Diesen Umstand gilt es dringend zu vermeiden.

 

Eine Kostenschätzung nach DIN 276 liegt bereits vor und beläuft sich auf 394.500,00 € (Anlage 1).

 

Ein Förderantrag wurde beim Kreis Herzogtum Lauenburg bereits gestellt. Bei einer Anerkennung der Förderfähigkeit durch den Kreis könnte mit einer Förderung von bis zu 75 % der Kosten gerechnet werden. Bislang sind immer nur neu geschaffene Plätze gefördert worden. Neu in 2018 ist eine Gleichstellung von wegfallenden mit neu entstehenden Plätzen. Allerdings mit der Einschränkung „… Betreuungsplätze … ersetzen, die ohne Erhaltungsmaßnahme wegfallen“.

 

Nach Rückmeldung des Kreises vom 20.03.2018 wird die Förderfähigkeit der Maßnahme in Frage gestellt. Es würden keine Plätze wegfallen, da sie im Bedarfsplan festgehalten sind. Die Gemeinde Aumühle müsste dann an anderer Stelle dafür sorgen, dass der Bedarfsplan erfüllt wird. Derzeit gibt es diese Aussage nur in Form einer E-Mail. Ein Bescheid liegt noch nicht vor.

 

Bei einem Gespräch im Montessori Kinderhaus am 23.03.2018 wurde die Einrichtung gebeten in einem Schreiben an den Kreis die Situation aus Sicht der KiTa zu schildern und die Problematik im Haus zu erläutern.

 

Es ist noch offen, ob der Kreis die Förderfähigkeit anerkennt und wann der Zuschuss tatsächlich ausgezahlt werden würde.

 

Aufgrund der Bearbeitungsdauer von Bauanträgen sollte die Gemeinde schnellstmöglich ihr Bekenntnis zur Baumaßnahme feststellen. Ein Bauantrag kann damit auch die Ernsthaftigkeit der Bauabsichten gegenüber dem Kreis als Zuwendungsgeber erkennen lassen.

 

Der Architekt wurde bereits für die Leistungsphasen 1 bis 2 beauftragt. Für die weitere Planung und Durchführung müsste der Auftrag auf die Leistungsphasen 3 bis 9 erweitert werden, damit der Bauantrag gestellt werden kann.

 

Folgende Fragen bestehen:

-          Was passiert wenn die Gemeinden einen ablehnenden Zuschussbescheid erhält?

      Sollten dann alle Rechtsmittel ausgeschöpft werden?

  • Widerspruch gegen den Kreisbescheid?
  • Drittwiderspruch gegen jeden Bewilligungsbescheid?

 

Anm.:

Drittwiderspruch:

um die Investitionszuschüsse konkurriert die Gemeinde Aumühle mit anderen Antragstellern. Ein Drittwiderspruch hätte zur Folge, dass alle Zuwendungsverfahren offen wären. Ein Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid allein macht wenig Sinn, da bei Abhilfe keine Zuwendungen fließen können. Die Mittel sind dann, aufgrund anderer positiver Bescheide, verbraucht.

 

Fraglich bleibt auch hier der Ausgang des Widerspruchsverfahrens. Solange kann keine Maßnahme ausgeführt werden.
 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja 2018/2019

 

Einnahmen:

Steht noch aus €

Ausgaben:

394.500,00€

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

12.2.46400.96000

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:

Mieteinnahmen steigen wg. größerer Fläche

voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung:/Bemerkung:

Sobald der Bauantrag vorliegt, dürfte die Entscheidung zum Zuschussantrag ebenfalls vorliegen. Dann erfolgt der Finanzierungsplan (Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2019 – Bauzeitplan ist eng mit der KiTa für den Schließzeitenplan abzustimmen)

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...