Beschlussvorlage - 03/024/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Ertüchtigung Lärmschutzwand Mühlenweg
hier: Grundsatzbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Patrick Klammroth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss der Gemeinde Dassendorf
|
Entscheidung
|
|
|
|
03.04.2018
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt, dass ein Planer für die Ausarbeitung der möglichen Sanierungsvarianten beauftragt werden soll.
Die auszuführende Sanierungsvariante soll abschließend im Bauausschuss festgelegt werden.
Der Bürgermeisterin wird empfohlen, die notwendigen Aufträge, nach Ermittlung der wirtschaftlichen Angebote, zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der in der Gemeinde Dassendorf an der L314 / Mühlenweg, südlich der Einmündung Sperberweg Höhe des gemeindlichen Parkplatzes Christa-Höppner-Platz sowie nördlich der Einmündung Sperberweg, befindliche Lärmschutzwall ist abgängig.
Der Lärmschutzwall befindet sich weitestgehend auf gemeindlichem Grund, hier obliegt der Gemeinde die Unterhaltungspflicht, lediglich im Bereich der Grundstücke Habichtweg 6 – 10 steht dieser auf privatem Grund. In diesem Bereich ist noch zu prüfen, in wie weit eine Unterhaltungspflicht seitens der Gemeinde besteht.
Zurzeit ist der bestehende Lärmschutzwall wie folgt konstruiert:
- südlich der Straße Sperberweg
Eine Lärmschutzwall/wand-kombination mit einer Höhe von ca. 2,50 m - 3,00 m über der Fahrbahn der L314
(Wall mit einer Höhe von ca. 1,50 m - 2,00 m; Wand mit einer Höhe von ca. 1,00 m) - nördlich der Straße Sperberweg
Eine Lärmschutzwall/wand-kombination mit einer Höhe von ca. 3,00 m über der Fahrbahn der L314
(Wall mit einer Höhe von ca. 2,00 m; Wand mit einer Höhe von ca. 1,00 m)
Laut den Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 18 hat der Lärmschutzwall wie folgt konstruiert zu werden:
- südlich der Straße Sperberweg
gemäß Text (Teil B): Lärmschutzwall mit einer Höhe von 2,00 m über der L314 mit einer Länge von rund 80 m
gemäß Planzeichnung (Teil A): Eine Lärmschutzwall/wand-kombination mit einer Höhe von 2,00 m über der L314 mit einer Länge von rund 80 m - nördlich der Straße Sperberweg
Eine Lärmschutzwall/wand-kombination mit einer Höhe von ca. 3,00 m über der Fahrbahn der L314 mit einer Länge von rund 70 m sowie zusätzlich rund 65 m entlang der privaten Grundstücke Habichtweg 6 bis 10.
(Wall mit einer Höhe von ca. 2,00 m; Wand mit einer Höhe von ca. 1,00 m)
Seitens der Amtsverwaltung wird vorgeschlagen, die Lärmschutzanlage so dauerhaft wie möglich zu gestalten, d.h. es wird empfohlen ein langlebiges Material wie z.B. Kunststoff zu verwenden.
Finanzielle Mittel von 85.000 € für eine Erneuerung/Sanierung der Lärmschutzanlagen wurden zum Haushalt 2018 angemeldet.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Nein |
Im Vermögenshaushalt: | Ja |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: | 03.2.6300.9500 |
voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
|
Deckung:/Bemerkung:
planmäßig: | Ja | überplanmäßig: | Nein | außerplanmäßig: | Nein | |||
|
| € | € | |||||
Mehreinnahmen: | Nein | Minderausgaben: | Nein | |||||
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
| |||||
