Beschlussvorlage - 03/080/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Befahren der Straße Hohlweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt II.0 - Kämmerei und Liegenschaftsamt
- Bearbeitung:
- F. Jacob
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Dassendorf
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Entscheidung
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03.04.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt der Bürgermeisterin, über das Amt Hohe Elbgeest die von der Verwaltung vorgeschlagene Beschilderung des Hohlweges als Sackgasse bei der Verkehrsaufsicht zu beantragen. Bei Vorliegen dieser Anordnung ist ein entsprechender Sperrpfosten zu installieren und die Verkehrsbeschilderung durchzuführen. Da mit dem Winterdienst beauftragte Unternehmen ist darauf hinzuweisen, dass die Zufahrt von der Bundesstraße in den Hohlweg regelmäßig zu räumen und zu streuen ist.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Bereits seit längerem gibt es immer wieder Beschwerden über das regelmäßige Befahren des Hohlweges durch schwere Lkws und die damit verbundenen Schäden an den Seitenstreifen des Weges. Beim Hohlweg handelt es sich um eine nicht ausgebaute Straße, die nur im unteren Teil zur Dorfstraße hin asphaltiert ist. Hinzu kommt, dass der Hohlweg nicht entwässert wird, so dass es gerade im unteren Bereich zu erheblichen Ausspülungen im Seitenraum kommt.
Im Zuge einer Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass schon aufgrund des derzeitigen Ausbauzustandes und der fehlenden Entwässerung der Straße eine allumfassende Lösung nicht realisierbar ist.
Zum jetzigen Zeitpunkt könnte die Lösung nur darin bestehen, unterhalb der rückwärtigen Zufahrt zum Grundstück Bundesstraße 6 einen umklappbaren Sperrpfosten einzubauen und sowohl an der Bundesstraße als auch an der Dorfstraße den Hohlweg mit dem Verkehrszeichen 357 (Sackgasse) in Verbindung mit dem Zusatz HS 15 (keine Wendemöglichkeit) zu beschildern. Die Abfallwirtschaft und die Feuerwehr müssten einen Schlüssel zum Entriegeln und Umklappen des Sperrpfostens erhalten.
Im Zuge des Winterdienstes müsste sichergestellt werden, dass die Zufahrt von der Bundesstraße aufgrund des Gefälles regelmäßig geräumt und gestreut wird.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Ja |
Im Vermögenshaushalt: | Nein |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | ca. 500,00 € für Beschilderung |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: | 03.1.63000.51100 |
voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung:/Bemerkung:
planmäßig: | Ja | überplanmäßig: | Nein | außerplanmäßig: | Nein | |||
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| € | € | |||||
Mehreinnahmen: | Ja/Nein | Minderausgaben: | Ja/Nein | |||||
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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