Beschlussvorlage - 12/053/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Beschlussvorschlag:
    10.04.2018 Umweltausschuss, TOP  14

 

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss der Gemeindevertretung zu empfehlen, für die gemeinsame Finanzierung der fußläufigen Behelfsbrücke bis zu

10.000 € zur Verfügung zu stellen.

 

Stimmberechtigt:…………

 

Ja:……….Nein:………Enthaltung:…………

 

 

 

  1. 12.04.2018 KuBiSpo,  TOP  9

 

Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport empfiehlt dem Finanzausschuss der

Gemeindevertretung für die gemeinsame Finanzierung der fußläufigen Behelfs-Brücke bis zu 10.000 € zur Verfügung zu stellen.

 

Stimmberechtigt:……….

 

Ja:………..Nein:………Enthaltung:…………

 

 

 

  1. 12.04.2018 Finanzausschuss,  TOP  9

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, für die gemeinsame Finanzierung der fußläufigen Behelfsbrücke einen Gemeindeanteil bis zu 10.000 €

zur Verfügung zu stellen.

 

Stimmberechtigt:………..

 

Ja:………..Nein:……….Enthaltung:………..

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. 19.04.2018 Gemeindevertretung,  TOP  9

 

Die Gemeindevertretung beschließt, sich an der gemeinsamen Finanzierung der

fußläufigen Behelfsbrücke am Wehr des Mühlenteiches mit einem finanziellen

Gemeindeanteil in Höhe bis zu 10.000 € zu beteiligen.

 

Stimmberechtigt:………………

 

Ja:………..Nein:………..Enthaltung:…………



Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beim letzten Hochwasser Ende 2018 konnte der Mühlenteich wiederum das viele Wasser nicht aufnehmen. Nur durch den Einsatz der FFA und des THW konnte verhindert werden, dass die Fürst-Bismarck-Mühle im unteren Bereich voll Wasser lief.

Weiterhin wurde das Wehr geöffnet, so dass mehr Wasser in Richtung Bille ablaufen konnte.

Im Nachhinein stellte sich dann heraus, dass das Wehr, mit dessen Hilfe das Wasser im Mühlenteich angestaut werden konnte, sich in einem sehr maroden Zustand befindet. Im Zusammenhang mit der Untersuchung der gesamten Anlage wurde dann auch festgestellt, dass nicht nur die Wehranlage komplett saniert werden muss, sondern auch die Brücke ganz erhebliche Schäden aufweist. Dieses betrifft mit großer Wahrscheinlichkeit auch den Damm vor der Fürst Bismarck Mühle.

Die Schäden sind alle dokumentiert, sie wurden festgestellt im Zusammenhang mit der Planung für die vorgesehene Fischtreppe

Durch die Untere Wasserbehörde des Kreises wurde dann angeordnet, dass das Wehr aus Sicherheitsgründen geöffnet werden muss, damit das Wasser ablaufen kann.

Ebenso wurde die Benutzung der Brücke verboten. Durch entsprechende Absperrmaß-nahmen ist es nicht mehr möglich, die Brücke zu benutzen. Die Unterspülung der Brücken-Quader führte dazu, dass der Straßenbelag zudem großflächig absackte.

All diese inzwischen vorliegenden Schäden führten zu der Entscheidung, dass man die Brücke nun für einen längeren Zeitraum nicht mehr benutzen kann. Für die Gastronomie, aber auch für die Gemeinde Aumühle ein unhaltbarer Zustand. Festgestellt werden muss, dass der Eigentümer des Mühlenteiches das Staurecht für den Mühlenteich an den Kr. Hzgt.-Lauenburg zurückgeben möchte. Eine Entscheidung über diesen Antrag liegt zurzeit noch nicht vor.

 

Errichtung einer fußläufigen Behelfsbrücke:

Die derzeitige Situation hat bei allen Betroffenen:

Eigentümer, Pächter der Gastronomie, Gemeinde, Wohnstift Augustinum, Bewohner von Aumühle und dem Kreis dazu geführt, eine Lösung zu finden, damit zumindest fußläufig der Sachsenwald mit seinen Erholungs-möglichkeiten bei der Fürst-Bismarck-Mühle wieder erreicht werden kann.

Dies wäre nur möglich, wenn eine fußläufige Behelfsbrücke entweder über die marode und einsturzgefährdete alte Brücke gelegt wird oder als Fußgängerbrücke neben der jetzigen nicht mehr benutzbaren alten Brücke seitlich über die Schwarze Au geführt wird. Eine derartige Fußgängerbrücke wäre zwar teurer, könnte aber als dauerhafte Lösung stehen bleiben, so dass für den Fall, das Erneuerungsarbeiten eines Tages beschlossen werden sollten, Fußgänger weiter die andere Seite der Schwarzen Au. erreichen könnten.

Eine Fußgängerbrücke könnte sowohl in Holz errichtet werden, aber auch in Faserverbundwerkstoff. Kurz – GFK Brückenkonstruktion -.

Entsprechende Beschreibungen sind als Anlage beigefügt.

Die Kosten werden voraussichtlich zwischen 20.000 € bis ca. 50.000 € geschätzt liegen. Entsprechende Angebote werden noch rein gereicht.

Holzkonstruktion über die jetzige marode Brücke ca.:

GFK Konstruktion ebenfalls über die jetzige Brücke ca.          

Alternative:Lange Brücke seitlich verlegt ca.:

 

Hinweis:

Die Gemeinde hat in den Besprechungen eindeutig klar gemacht, dass die Errichtung einer Fußgängerbrücke in welcher Ausführung auch immer nur gemeinsam finanziert werden kann. Hierüber muss Klarheit herrschen. Die Höhe der Beteiligung wäre dann im Rahmen einer gemeinsamen Besprechung zu klären. Eine vertragliche Regelung sollte angestrebt werden 

Graf Gregor von Bismarck hat sich bereit erklärt, die Aufgaben als Bauherr zu übernehmen.

In der Sitzung des Finanzausschusses im März wurde beschlossen, dass die Gemeinde finanziell einen Höchstbetrag bis zu 10.000 € zur Verfügung stellen möge.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja/Nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja/Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

 

 

Deckung:/Bemerkung:

 

planmäßig:

Ja/Nein

überplanmäßig:

Ja/Nein

außerplanmäßig:

Ja/Nein

 

 

Mehreinnahmen:

Ja/Nein

Minderausgaben:

Ja/Nein

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

 

 

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Anlagen

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