Berichtsvorlage - 12/048/2018
Grunddaten
- Betreff:
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Sanierung der OFW Kanäle Hier: Umsetzung der Forderung aus der hydraulischen Berechnung ca. 1.200.000€, Kanalrevision 200.000€
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Marco Haralambous
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss der Gemeinde Aumühle
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Kenntnisnahme
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10.04.2018
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Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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19.04.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum Thema "Hydraulische Gutachten" ist in den nächsten Jahren die Oberflächenwasserkanalisation gemäß dem hydraulischen Gutachten aus dem Jahr 2008 zu sanieren. Das bedeutet, dass die Gemeinde die Rohrquerschnitte in Teilbereichen vergrößern muss.
Zurzeit wird dieses bereits bei der Planung der Ernst-Anton-Straße berücksichtigt.
Nachfolgend sollte die Gemeinde folgende Kanalabschnitte gemäß „Masterplan Oberflächenwasserkanalisation 2028 unter Berücksichtigung des Masterplan Straßenbau“ sanieren:
Vorhanden neu Länge €/m Gesamt in €
Ernst-Anton-Str. DN 200 DN 400 64 m 550 32.000
Sachsenwaldstraße DN 300 DN 400 200 m 550 110.000
Lindenstraße DN 800 DN 900 427 m 1100 470.000
Bismarckallee DN 400 DN 500 360 m 650 234.000
Im Winkel DN 300DN 600 46 m 750 35.000
Im Winkel DN 300 DN 500 186 m650 120.000
Im Winkel (Fußweg) DN 300 DN 400 245 m550 135.000
RehkoppelDN 300 DN 400 103 m 550 57.000
Ca. 1.200.000
Weitere hydraulische Betrachtungen in Bezug auf das Einzugsgebiet Kuhkoppel werden seitens der Amtsverhaltung nicht empfohlen. Da das Bodengutachten zum Eichhörnchenweg einen exzellenten Versickerungswert aufweist
und aktuell die Gemeinde keine finanziellen Mittel für solche Maßnahmen bereitgestellt hat.
Gemäß dem “Masterplan Oberflächenwasserkanalisation 2028“ sollte im Jahr 2018 die Fortschreibung des Leitungskatasters sowie die Reinigung und Inspektion der Hauptkanalisation, Straßeneinläufe und Hausanschlussleitung für ca. 200.000 Euro durchgeführt werden. Die Haushaltsmittel von 200.000 Euro für diese Maßnahme wurden gestrichen.
Der Gesetzgeber hat die Gemeinden verpflichtet, für das Schmutz- und Niederschlagswasser ein Leitungskataster zu erstellen. Grundlage ist das Landeswassergesetz und die hierzu erlassene „Selbstüberwachungsverordnung 2012“ (SüVO). Die SüVO bestimmt jedoch nicht, den Intervall für die Fortführung des Leitungskataster sowie für die Reinigung und Inspektion der Hauptkanalisation, Straßeneinläufe und Hausanschlussleitung.
Es wird jedoch in der SüVO empfohlen, die vorgenannten Arbeiten alle 10 bis 15 Jahre durchzuführen.
Aus Sicht der Amtsverwaltung könnte man die Kanaluntersuchung auf zwei Bereiche aufteilen. Es wäre möglich, die Untersuchung auf die Einzugsgebiete der RRB Billewiesen und Schlucht aufzuteilen. Die Kosten werden pro RRB-Einzugsgebiet auf ca. 100.000 Euro geschätzt.
